Autor : Dr.Ludwig Helmreich, Betriebsrat der Generali Holding Vienna AG
Globalisierung und neue Managementkontzepte haben die Rahmenbedingungen für betriebsrätliches Handeln radikal verändert. Gesteuert werden Unternehmen heute mittels Zielvorgaben der Headquarters, die kaskadenartig auf die einzelnen Organisationseinheiten heruntergebrochen werden. Unter die Räder kommt alles, was den Ertragserwartungen der Investoren entgegensteht. Dies schlägt sich in den Anforderungen an die innerbetriebliche Interessenvertretung entsprechend nieder.
Unter Federführung der AK Wien und des VÖGB wurden Arbeitsgruppen mit dem Ziel gebildet, neue Prozesse und Tools zu entwickeln, um die betriebliche Mitbestimmung effektiver zu gestalten.
Am 26.6.2008 erfolgte ein Zwischenbericht über die bisherigen Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen im Rahmen des 27. Gesellschaftlichen Diskussionsforums (GEDIFO).
Die Arbeitsgruppen wählten folgende Themenschwerpunkte :
– Benchmarking durch Online-Umfragen
– Arbeit mit innerbetrieblichen Opinion Leadern
– Professionelle Vermarktung der betriebsrätlichen Leistungen
– die Betriebsversammlung als Kommunikationsevent
– ein Weblog für die Betriebsratsarbeit
– Betriebsratsarbeit als Managementaufgabe
– der Europäische Betriebsrat
Der Autor dieses Berichts war in die Arbeitsgruppe zum Europäischen Betriebsrat (EBR) eingebunden, daher folgen nun Details aus dieser Arbeitsgruppe :
Rechtsgrundlage der EU-Betriebsräte ist die Richtlinie 94/95 des Rates vom 22.9.1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats. Auf Basis dieser Richtlinie wurden in österr. Unternehmensgruppen bis dato ca. 15 – 20 EU-Betriebsräte gegründet, weiters gibt es österr. Delegierte zu EU-Betriebsräten diverser ausländischer Unternehmensgruppen, deren Zahl hier nicht genau bestimmt werden kann. Die EU-Kommission hat nach dem negativen irischen EU-Referendum das Thema EU-Betriebsräte wieder aufgegriffen. So berichtete der „Kurier“ am 3.7.2008 unter dem Titel „Brüssel will soziale Verbesserungen : ….. Der Europ. Betriebsrat soll mit mehr Möglichkeiten ausgestattet werden. Diese Betriebsräte sind in Unternehmen, die EU-weit in zumindest zwei Ländern Niederlassungen und mehr als 1000 Mitarbeiter haben, seit 1994 möglich. Jetzt soll die diese grenzüberschreitende Arbeitnehmervertretung gestärkt werden. …“
Primäres Ziel der Lerngruppe war ein Erfahrungsaustausch zwischen Betriebsräten, die entweder selbst Mitglied im EU-Betriebsrat sind oder sich in der Gründungsphase befinden. Der Erfahrungsaustausch erfolgte anhand von drei Kernfragen :
– Organisation des EBR
– Arbeitsschwerpunkte des EBR
– Politische Einbettung des EBR
Als generelle Aussagen können an dieser Stelle zusammengefaßt werden : Der EU- Betriebsrat ist rechtlich auf die Unterrichtung durch die Unternehmensseite und auf die Anhörung beschränkt. Hauptprobleme der EBR Arbeit sind Sprachbarrieren und starke kulturelle Unterschiede in den industriellen Beziehungen (Arbeitgeber-Arbeitnehmer Beziehungen) innerhalb der europäischen Länder.
Die EU Richtlinie 94/95 ist ein Kompromis aus deutschem und französischem
Mitbestimmungsmodell. Aus diesem Grund ist als Delegierungsmethode auch die Entsendung von Führungskräften als EBR- Delegierte rechtlich möglich. Im Ergebnis führt dies oft zu einer erheblichen Verwässerung in der Zielsetzung und der Festlegung von Arbeitsschwerpunkten.
Erste Priorität liegt auf der Verhinderung von Standortschließungen und des Verhinderns des gegenseitigen Ausspielens einzelner Standorte. Es gilt festzuhalten : Auf dem Weg zu einem „sozialen Europa“ spielen die EU-Betriebsräte eine zentrale Rolle. Dieses Umstandes müssen sich die Delegierten zu einem EU-Betriebsrat auch bewußt sein.