Aufgabe der Sozialakademie:
Es ist Aufgabe der Sozialakademie, den TeilnehmerInnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die für eine kompetente und effiziente Vertretung von Arbeitnehmerinteressen auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene erforderlich sind. Die Hauptanforderungen an diesen Lehrgang ist, dass für komplexe, betriebliche Interessenvertretung und für die Anforderungen in der überbetrieblicher Interessenvertretung im europäischen Kontext, den TN-Innen das notwendige Wissen und Durchsetzungsfähigkeit geboten und entwickelt wird.
Als höchste Stufe der gewerkschaftlichen Bildung dient die Sozialakademie der Ausbildung von Führungskräften der Arbeitnehmerinteressenvertretungen.
Mehr zu den Bildungs- und Organisationszielenzielen, zu den Kriterien über die Durchführung dieses Lehrgangs und über die Aufgaben einer Lehrgangsleitung findet man im Artikel im Blog Bildungsarbeit und Bildungstheorie.
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