GPA-djp-Informationsveranstaltung: Welche Förderungen zur betrieblichen Ausbildung gibt es?

Mit Juni 2008 trat die Novelle des Berufsausbildunsgesetzes in Kraft. Neben diversen anderen Änderungen, wurde auch die „Förderung der betrieblichen Ausbildung“ auf neue Beine gestellt. Dieses Seminar gibt einen Überblick über die verschiedenen Förderarten und zeigt auf wie z.B.der „Praxistest“ funktioniert. BetriebsrätInnen und JugendvertrauensrätInnen bekommen einen überblick über ihren Handlungsspielraum.

Ziele:

  • Die TeilnehmerInnen kennen die wesentlichen Änderungen die mit der Novelle des BAG im Juni 2008 in Kraft getreten sind
  • Die TeilnehmerInnen haben einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und kennen die Systematik der „Förderung der betrieblichen Ausbildung“
  • Die TeilnehmerInnen kennen ihre Handlungsmöglichkeiten als BetriebsrätIn und JugendvertrauensrätIn.

Termin: Mittwoch, dem 25. November 2009 von 09:00 bis 16:30 Uhr.
Ort: Scriptura, Löschenkohlgasse 6, 1150 Wien
Zielgruppe: BR-Mitglieder und Jugendvertrauensräte der GPA-djp
Referent: Helmut Gotthartsleitner, Bundesjugendsekretär der GPA-djp

Anmeldung:  Per E-Mail an karin.oelzant@gpa-djp.at . Bei der Anmeldung per E-Mail benötigen wir Seminartitel, Vor- und Nachname, GPA-djp-Mitgliedsnummer, Wohnadresse, Betrieb mit Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Für KollegInnen, die sehr lange Anreisezeiten haben, besteht die Möglichkeit einer Nächtigung von Dienstag auf Mittwoch – falls notwendig bitte bei der Anmeldung bekannt geben.

Inhalte:

  • Die Novelle des Berufsausbildungsgesetzes im Juni 2008
  • Wichtigste Änderung (Ausbildungsübertritt…)
  • Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung
    • Basisförderung
    • Neue Lehrstellen (Blum-Bonus II)
    • Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit
    • Zwischen- und Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
    • Weiterbildung der AusbilderInnen
    • Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
    • Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
    • Gleichmäßiger Zugang (m/w) zu Lehrberufen
    • Förderungen für Ausbildungsverhältnisse nach § 8b (2) BAG (integrative Berufsausbildung – Teilqualifizierungen)
  • Handlungsmöglichkeiten für BetriebsrätInnen und JugendvertrauensrätInnen
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Über Werner Drizhal

Den Lehrberuf "Elektromechaniker für Starkstrom" in der AMAG-Ranshofen erlernt. Als Jugendvertrauensratsvorsitzenden zum ÖGB-Oberösterreich als Jugendsekretär gewechselt. Nach Absolvierung der Sozialakademie als ÖGB-Bezirkssekretär für Linz-Land gearbeitet. 1996 bis 1999 Mitglied eines OE-Teams der ÖGB-Zentrale, wo ich mich mit Organisationsentwicklung der ÖGB-Bezirkssekretariate und Mitwirkungsfragen von FunktionärInnen in der Gremienarbeit beschäftigte. 1999 in die ÖGB-Zentrale als Personalentwickler gewechselt. Hauptverantwortlich für die Einführung von MitarbeiterInnengesprächen im ÖGB. Umsetzung von professionellen Personalinstrumenten in der ÖGB-Zentrale. Ausbildung in systemischen Coaching und Erlebnispädagogik absolviert. 2007 Wechsel in die Bildungsabteilung der GPA-djp. Zur Zeit Leiter des Geschäftsbereichs Bildung - Gewerkschafts- und Personalentwicklung in der GPA-djp.

Ein Gedanke zu „GPA-djp-Informationsveranstaltung: Welche Förderungen zur betrieblichen Ausbildung gibt es?

  1. GPA-djp-Jugend Pfister: „Lehrlinge sollen Anteil an Förderungen erhalten.“
    Utl.: Förderungen für die Ausbildung soll auch Leistung der Lehrlinge finanziell belohnen

    Wien (GPA-djp). Bei den neuen Förderungen für die betriebliche Ausbildung von Lehrlingen kommen derzeit die finanziellen Mittel einzig den Betrieben zugute. „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollte die Leistung des Lehrlings ebenfalls belohnt werden und er oder sie einen Teil der Fördermittel erhalten“, fordert der Bundesjugendvorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), René Pfister .++++

    Seit Juni 2008 gibt es eine neue Förderung für die betriebliche Ausbildung, den „Praxistest“, der zur Mitte der Lehrzeit stattfindet. Besteht der Lehrling diesen Praxistest – mit dem eigentlich die Qualität der Ausbildung überprüft werden soll -, bekommt der Betrieb 3.000 Euro. Weiters muss der Betrieb eine Ausbildungsdokumentation vorlegen. Besteht der Lehrling den Praxistest nicht, aber die Lehrabschlussprüfung und führt der Betrieb die Ausbildungsdokumentation weiter, bekommt der Betrieb immer noch 1.500 Euro. „Die Hälfte von diesem Geld soll in die Tasche des Lehrlings fließen“, fordert Pfister.
    Ähnlich ist es bei der Lehrabschlussprüfung: Besteht der Lehrling mit sehr gutem Erfolg, bekommt der Betrieb 250 Euro, besteht der Lehrling mit gutem Erfolg, bekommt der Betrieb 200 Euro. „Warum wird hier nicht auch die Leistung des Lehrlings finanziell belohnt?“ fragt sich Pfister.
    „Es ist höchste Zeit, die Lehrlinge an diesen beiden Förderarten zu beteiligen. Einerseits ist nicht einzusehen dass nur die Betriebe eine Förderung erhalten, obwohl der Lehrling die Leistung erbringt und andererseits ist es gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtig, jene Personen mit den geringsten Einkommen zu unterstützen“, kritisiert Pfister.
    Eine weitere Forderung der Gewerkschaft betrifft die Übernahme der Internatskosten durch die ArbeitgeberInnen: „Es ist unverständlich, warum die Lehrlinge selbst indirekt für die Kosten ihrer Ausbildung aufkommen müssen. Hier sollte der Arbeitgeber zur Kasse gebeten werden, nicht der Lehrling“, so Pfister abschließend.

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