GPA-djp-Lehrgang zum "Betrieblichen Datenschutzbeauftragten"

Immer mehr Daten von ArbeitnehmerInnen werden in immer ausgefeilteren technischen Systemen verglichen, verknüpft, versendet, kurzum verarbeitet. Zugleich zeichnet sich eine gesellschaftliche Entwicklung ab, dass immer mehr persönliche Informationen freiwillig preis gegeben werden. Im Arbeitsverhältnis kann eine solche „Informations-Freizügigkeit“ allerdings negative Folgen haben. Datenschutz als zunehmend wichtiges Thema im Betrieb, das den Betriebsrat vor Herausforderungen stellt, ist seit Jahren Beratungs- und Weiterbildungsgegenstand in der GPA-djp.

Mit dem neuen „Lehrgang zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten“ für Betriebsratsmitglieder fassen wir bisherige Angebote zusammen und nutzen gleichzeitig die Gelegenheit, die Inhalte zu erweitern. Mit der umfassenden Behandlung von Datenschutzfragen sollen die TeilnehmerInnen in die Lage versetzt werden, ihre Rechte und Möglichkeiten im Betriebsrat beim Thema Datenschutz genau zu kennen. Sie können so zu einer höheren Sensibilität im Umgang mit personenbezogenen Daten beitragen.

Datenschutzbeauftragter

Der/Die „Betriebliche Datenschutzbeauftragte“ ist zwar nicht rechtliche Realität in Österreich, dass die Funktionsbezeichnung dennoch ausdrücklich im Titel unseres Lehrgangs steht, ist ein Hinweis auf die nach wie vor aufrechte Forderung der GPA-djp. Dieser wollen wir unter anderem mit diesem Weiterbildungsangebot für Betriebsratsmitglieder Nachdruck verleihen.

Aufbau und Inhalte des Lehrgangs
Die Ausbildung zum/zur betrieblichen Datenschutzbeauftragten besteht aus einem Basismodul (3 Tage) und darauf aufbauenden Wahlmodulen zur Spezialisierung bestimmter Themenbereiche. Der Lehrgang wird in Kooperation zwischen der Abteilung Arbeit und Technik und der GPA-djp Bildungsabteilung konzipiert und durchgeführt. Das Basismodul findet zweimal im Jahr statt und wird abwechselnd von den Kolleginnen Dr.in Eva Angerler und Mag.a Clara Fritsch (beide Abteilung Arbeit und Technik) geleitet.

BASISMODUL

Rechtliches und Wissenschaftliches

Eine wesentliche Grundlage für den Umgang mit Fragen des Datenschutzes im Betrieb sind die in Österreich geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für den betrieblichen Datenschutz (Arbeitsverfassungsgesetz, Datenschutzgesetz 2000, EU-Richtlinie, Urheberrecht etc.). Im Basismodul lernen die TeilnehmerInnen diese Rahmenbedingungen unter Anwendung auf spezielle Datenschutzthemen kennen. Unter anderem sind auch wesentliche Gerichtsurteile zum Spannungsverhältnis zwischen Privatsphäre und (berechtigter) Kontrolle am Arbeitsplatz Thema. Um diese Beschäftigung in einen umfassenderen Kontext einzubetten, spielt zudem die Beschäftigung mit wissenschaftliche Studien zum Datenschutz eine Rolle. Hier ist auch der Vergleich zu anderen europäischen Ländern von besonderem Interesse.

Betriebliches und Technisches

Zentrales Ziel der Beschäftigung mit Fragen des betrieblichen Datenschutzes ist es, Möglichkeiten zum Schutz der MitarbeiterInnen vor unmäßiger Kontrolle zu entwickeln und in die Praxis umzusetzen. Das ist keine einfach zu bewältigende Aufgabe, doch entsteht aus der konsequenten Beschäftigung mit dem Thema in der Regel eine betriebliche Kultur im Umgang mit ArbeitnehmerInnendaten, die mehr Sicherheit und Vertrauen schaffen kann. Innerbetriebliche Vereinbarungen, Gremien oder Abläufe können dazu beitragen, die Privatsphäre der MitarbeiterInnen zu schützen. Es werden nützliche Argumente für eine gute „betriebliche Datenschutzkultur“ erarbeitet. Eine Grundlage dafür die Beschäftigung mit der technischen Seite des betrieblichen Datenschutzes. Die Frage, welche Systeme im Betrieb wozu verwendet werden, steht hier im Zentrum. Die Teilnehmenden erarbeiten sich einen Überblick in Form einer „technischen Landkarte ihres Betriebs“ und erlangen Grundwissen über den aktuellen Stand relevanter technischer Entwicklungen.

Institutionelles und Politisches

Behandelt werden im Basismodul auch die Hintergründe der Entwicklungen im Datenschutz. Die für den Datenschutz relevanten Institutionen (Österreichische Datenschutzkommission, Artikel-29-Datenschutzgruppe) werden ebenso behandelt wie die politische Dimension des Themas. Hier spielen die Forderungen der GPA-djp eine wichtige Rolle, wobei es um eine inhaltliche Diskussion und auch Weiterentwicklung geht. Was könnte ein rechtlich verankerter betrieblicher Datenschutzbeauftragter bringen? Welche rechtlichen Verbesserungen wären erforderlich? Was davon muss auf EU-Ebene gebracht werden? Solche Fragen werden nicht zuletzt in Bezug auf die Auswirkungen im Betriebsalltag diskutiert.

WAHLMODULE

Aufbauend auf dem Basismodul werden in den Wahlmodulen zum einen technische Systeme aus der betrieblichen Praxis vorgestellt und eingehend im Detail besprochen. Zentrale Frage ist dabei, welche Vorkehrungen systemspezifisch zum Schutz der MitarbeiterInnen getroffen werden können. Einige Wahlmodul werde sich dabei jeweils einem technischen Systemen bzw. einer Systemart widmen. Geplant sind Workshops/Seminare zu folgenden Systemen: Email/Internet und Web 2.0/Social Media, Arbeitszeiterfassung, MitarbeiterInnenbefragungen, mobile Endgeräte, Videoüberwachung, biometrische und genetische Datenerfassung, RFID sowie die Personalverwaltungssysteme SAP und BMD Zum anderen werden einige Wahlmodule auch Spezialfragen des betrieblichen Datenschutzes und praktische Anwendungen, wie etwa internationalen Datentransfer, Datenschutzaudits und Gütesiegel, „Datenschutz und Datensicherheit praktisch am PC“ etc. vertieft behandeln.

Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist der von den regionalen Geschäftsstellen der GPA-djp durchgeführte Basiskurs für Betriebsratsmitglieder.
Um den „Lehrgang zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten“ abzuschließen, sind zusätzlich zum Basismodul zwei Wahlmodule zu absolvieren.

Zielsetzungen

  • Die Teilnehmenden können im Betrieb den ArbeitnehmerInnen-Datenschutz aktiv vorantreiben.
  • Die Teilnehmenden wissen über die wesentlichen rechtlichen Gegebenheiten Bescheid und können sie in ihrem Betrieb in die Praxis umsetzen.
  • Bei Fragen der ArbeitnehmerInnen zu personenbezogenen Daten können die Teilnehmenden Auskunft geben.
  • Bei Maßnahmen des Arbeitsgebers können die Teilnehmenden auf das Erlernte zurückgreifen und kompetent verhandeln.

Termine Basismodul
Das dreitägige Basismodul wird zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst durchgeführt. Die Termine werden jeweils zu Jahresbeginn sowie vor dem Sommer ausgeschrieben und sind hier im Blog zu finden.

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5 Gedanken zu „GPA-djp-Lehrgang zum "Betrieblichen Datenschutzbeauftragten"

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