Aktiv für den Kindergarten

Kindergarten: Bürgerinitiative Elementarpädagogik gestartet! Jetzt unterschreiben für ein einheitliches Gesetz!

Konkret fordert die Bürgerinitiative Mindeststandards für:

  • eine einheitliche Ausbildung und Fortbildung des pädagogischen Fachpersonals,
  • eine einheitliche Ausbildung und Berufsbezeichnung für das unterstützende Personal,
  • Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Reflexionszeiten innerhalb der Dienstzeit,
  • den Erwachsenen-Kind-Schlüssel,
  • die Kinderanzahl pro geführter Gruppenform,
  • die räumlichen Erfordernisse (Innen- und Außenbereich).


Weitere Informationen zur BürgerInneninitiative

Schaffung einheitlicher Strukturen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im Elementarbildungsbereich

Kindergarten-DemoIn Sachen Kindergarten lassen die Gewerkschaften nicht locker. Nach der großen Kindergarten-Demo im Oktober 2012 in Wien und der Übergabe von rund 7.600 Unterschriften an Nationalratspräsidentin Barbara Prammer im März 2013 (auch dieStandard.at berichtete) gehen die gewerkschaftlichen Aktivitäten zur Verbesserung der Bedingungen im elementarpädagogischen Bildungsbereich in die nächste Runde. Mit einer parlamentarischen Bürgerinitiative fordern GPA-djp, vida und GdG-KMSfB ein bundesweit einheitliches Rahmengesetz für Kindergärten, Horte und andere elementarpädagogische Einrichtungen.

Entsprechende gesetzliche Regelungen zur Schaffung einheitlicher Strukturen stellen den nächsten logischen Schritt zur Umsetzung des bereits 2009 beschlossenen „Bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich (BRP)“ dar. Mit dem geforderten Gesetz sollen Mindeststandards (sieh oben!) für Ausbildung und Arbeitsbedingungen festgelegt werden. Damit der Bund hier tätig werden kann, ist eine Verfassungsänderung notwendig.

Dringender Handlungsbedarf

Der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung. Hier wird der Grundstein für den gesamten Bildungsverlauf gelegt. Um die Anforderungen, die dazu im Bildungsrahmenplan festgelegt sind, auch erfüllen zu können, muss die Anzahl der Kinder pro Gruppe gesenkt und die Anzahl der BetreuerInnen erhöht werden. Außerdem braucht es zusätzlich Unterstützung durch speziell geschultes Personal wie LogopädInnen oder SprachtherapeutInnen. Man kann nicht auf der einen Seite die Anforderungen erhöhen und auf der anderen Seite die Rahmenbedingungen gleich lassen.

Darüber hinaus muss die Bezahlung für Tätigkeiten in der Elementarpädagogik der hohen gesellschaftlichen Bedeutung entsprechen und an das herausfordernde Anforderungsprofil angepasst werden. Die hochqualifizierte Arbeit der KindergartenpädagogInnen und –assistentInnen muss entsprechend abgegolten werden. Das gewerkschaftliche Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Kollektivvertrags für den privaten Bereich.

Bundesweite Ausbildung auf tertiärem Niveau

Wesentliche Schritte sind auch im Bereich der Ausbildung für elementarpädagogische Tätigkeiten zu setzen. Um die bestmögliche und den heutigen Anforderungen entsprechende Ausbildung zu gewährleisten, fordern die Gewerkschaften eine Qualifizierung aller PädagogInnen auf tertiärer Ebene. Notwendig ist die Schaffung einer gemeinsamen pädagogischen Hochschule für alle im Bildungsbereich lehrenden Personengruppen. Die im Juni 2013 im Nationalrat beschlossene „PädagogInnenbildung Neu“ ist in dieser Hinsicht nicht zufriedenstellend. Zudem bedarf es auch einer bundesweit einheitlich geregelten Ausbildung für KindergartenassistentInnen. Die Zusatzkräfte, die die PädagogInnen unterstützen, haben in den einzelnen Landesgesetzen nicht nur unterschiedlichste Berufsbezeichnungen wie AssistentInnen, HelferInnen, BetreuerInnen oder Stützkräfte. Ebenso vielfältig wie die Berufsbezeichnungen ist auch die erforderliche Berufsausbildung: Fünf Bundesländern, darunter Wien, schreiben überhaupt keine Ausbildung vor. In den vier Bundesländern mit Ausbildungsverpflichtung liegt die vorgeschriebene Stundenzahl zwischen 80 und 300 Stunden.

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