Der Sozialplan (Doku)

Am 7. April fand im Rahmen des GPA-djp Bildungsprogrammes
das Seminar „Der shutterstock_233621890-810x540Sozialplan“ mit einem Arbeitsrechtsexperten der GPA-djp Wien Dr. Filipp Friedrich statt.

Zu Beginn erläuterte Friedrich, wer denn der Betriebsrat überhaupt sei und welche Aufgaben ihm bei diesem Thema zuteilwerden. Die Grundsätze der Interessenvertretung standen in diesem Teil des Seminars im Fokus.

Der erfahrene Jurist gab den Betriebsrätinnen und Betriebsräten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen im Zuge einer Sozialplanverhandlung.

Wichtig ist hierbei zu wissen, dass das ArbVG keinen „Sozialplan“ in diesem Sinne kennt, sondern es sich hierbei um eine Betriebsvereinbarung handelt, welche zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber abgeschlossen werden kann.

Rechtswirkungen, Auslegung, Geltung und Wirkung einer Betriebsvereinbarung waren ein weiterer wesentlicher Inhalt des Seminars.

Mittels Sozialplan-BV können wesentliche Nachteile aus einer Betriebsänderung verhindert, beseitigt oder gemildert werden. Im Vordergrund steht der Schutz der ArbeitnehmerInnen, deren (soziale oder wirtschaftliche) Interessen durch eine Betriebsänderung besonders gefährdet sind.

Friedrich beleuchtete die Aufgaben, die dem Betriebsrat hierbei zukommen und zeigte auf, wie eine Betriebsvereinbarung diesbezüglich auszusehen hat bzw. welche Inhalte hier zu berücksichtigen sind. Die TeilnehmerInnen bekamen einen Überblick, was die möglichen Inhalte eines Sozialplanes sein können.

Sie lernten auch, dass wenn es zu keiner Vereinbarung zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat kommt, als letzter Ausweg die Schlichtungsstelle bleibt.

Weiters sensibilisierte Friedrich die BetriebsrätInnen, welche Möglichkeiten das wirtschaftliche Mitbestimmungsrecht von BetriebsrätInnen bereithält, um bereits frühzeitig zu erkennen, wenn das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt. Wesentlich ist hierbei zu erkennen, welche Verbündete die BetriebsrätInnen im Falle einer Sozialplanvereinbarung an ihrer Seite wissen. Auch das wurde erarbeitet.

Wichtig ist auch, das AMS frühzeitig über mögliche Kündigungen zu informieren. Hier gibt es bestimmte Vorgaben, die einzuhalten sind.

Das Seminar wurde, den Grundsätzen der gewerkschaftlichen Erwachsenenbildung entsprechend, mit praktischen Tipps und Diskussionen abgerundet.

Foliensatz: Sozialplan Foliensatz III

 

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