Arbeitszeitrecht (SE)

AZVNeben der Straßenverkehrsordnung gehört das Arbeitszeitrecht vermutlich zu jenen Rechtsnormen, denen eine sehr breite Öffentlichkeit unterliegt. Und neben dem Straßenverkehrsrecht ist das Arbeitszeitrecht wohl gleichzeitig eine der am häufigsten übertretenen Rechtsnormen ohne dass der Übertreter Sanktionen zu befürchten hat. Gleichwohl ist das Arbeitszeitrecht ungleich komplexer als die StVO.

Aus dem Arbeitszeitrecht erschließt sich grundsätzlich, welches Entgelt AN für ihre Arbeit zu erhalten haben.  Im betrieblichen Alltag kommt es nahezu täglich zu für den fachunkundigen Rechtsanwender nahezu unbeantwortbar erscheinenden Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitszeit, sowohl für Arbeitnehmer als auch Betriebsräte aber auch Betriebsinhaber. Diesen Fragestellungen immanent ist fast immer, welchen Weisungen des Arbeitgebers müssen AN Folge leisten? Welche Arbeitszeitleistung ist wie zu entlohnen? Innerhalb welcher Frist muss die Entlohnung geltend gemacht werden? Welche Möglichkeiten zum Abschluss von Arbeitszeitvereinbarungen hat der Betriebsrat?

Termin: 20.3.2017  bis 21.3.2017 (1 Tag von 9:30 – 16:30 Uhr , 2 Tag von 9:00 – 16:30 Uhr)
Ort: Seminarhotel Kesselgrub, Lackengasse 1, 5541 Altenmarkt/Zauchensee
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.

Anmeldung: über diesen Link (klick).

ExpertInnen: Filipp Friedrich GPA-djp Reg.Wien Rechtsschutz,
Gabriele Mraszek GPA-djp Reg.Wien Regionalsekretärin

 Seminarziele:

  • Die TN haben grundlegende Kenntnis über die den Arbeitnehmern erwachsenden Rechte und Pflichten aus dem Arbeitszeit- und Arbeitsruherecht
  • Sie haben Kenntnis über die Rechte und Pflichten von Betriebsrat und Betriebsinhaber im Zusammenhang mit Arbeitszeitregelungen
  • Sie kennen Beispiele, welche Regelungen in einer AZ-Betriebsvereinbarung vorgenommen werden können und dürfen
  • Im Workshop werden Möglichkeiten um zum Abschluss einer AZ-Betriebsvereinbarung zu gelangen ebenso erörtert wie die Erzwingung einer solchen

Seminarinhalte:

Im Seminar werden ua folgende Fragen behandelt:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen?
  • Welche Arbeitszeitvereinbarungen sind zulässig?
  • Entlohnung der Arbeitszeit?
  • Verfall und Verjährung?
  • Welche Betriebsvereinbarungsmöglichkeiten bestehen?
  • Wann ist eine Betriebsvereinbarung möglich?
  • Was darf in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?
  • Welche Pflichten hat der Betriebsinhaber?
  • Welche Pflichten hat der einzelne AN?
  • Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat?
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Über Werner Drizhal

Den Lehrberuf "Elektromechaniker für Starkstrom" in der AMAG-Ranshofen erlernt. Als Jugendvertrauensratsvorsitzenden zum ÖGB-Oberösterreich als Jugendsekretär gewechselt. Nach Absolvierung der Sozialakademie als ÖGB-Bezirkssekretär für Linz-Land gearbeitet. 1996 bis 1999 Mitglied eines OE-Teams der ÖGB-Zentrale, wo ich mich mit Organisationsentwicklung der ÖGB-Bezirkssekretariate und Mitwirkungsfragen von FunktionärInnen in der Gremienarbeit beschäftigte. 1999 in die ÖGB-Zentrale als Personalentwickler gewechselt. Hauptverantwortlich für die Einführung von MitarbeiterInnengesprächen im ÖGB. Umsetzung von professionellen Personalinstrumenten in der ÖGB-Zentrale. Ausbildung in systemischen Coaching und Erlebnispädagogik absolviert. 2007 Wechsel in die Bildungsabteilung der GPA-djp. Zur Zeit Leiter des Geschäftsbereichs Bildung - Gewerkschafts- und Personalentwicklung in der GPA-djp.

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