Die Betriebsvereinbarung und der Betriebsübergang (SE)

ParagrafenBetriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen zwischen der Belegschaft, vertreten durch die zuständigen Organe (Betriebsrat) und dem/der BetriebsinhaberIn. Werden sie in jenen Angelegenheiten abgeschlossen, zu deren Regelung die Betriebsvereinbarung durch Gesetz oder Kollektivvertrag ermächtigt wurde, entfalten sie besondere Rechtswirkungen.

Termin: 02.10.2017 und 03.10.2017 (1 Tag 10:00 bis 17:00 Uhr , 2 Tag 9:00 bis 15:30 Uhr)

Ort: Bildungszentrum der AK Wien, Theresianumgasse 16-18, 1040 Wien (SR 11 A und B)

Zielgruppe: BetriebsrätInnen, die Mitglied der GPA-djp sind, und die einen Basiskurs I (Grundkurs) oder die Gewerkschaftsschule absolviert haben.

Seminarziele:

  • Die TeilnehmerInnen kennen die verschiedenen Arten von Betriebsvereinbarungen und wissen was beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu berücksichtigen ist.
  • Sie wissen, welche wirtschaftlichen Mitwirkungsrechte der BR hat und wie diese auch im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang eingesetzt werden können.
  • Sie kennen die Auswirkungen auf das BR-Mandat und die Geltungsdauer von Betriebsvereinbarungen bei Betriebsübergang.

Referentinnen:

  • Mag.a Andrea Komar, Leiterin der Rechtsabteilung der GPA-djp
  • Mag.a Gerda Höhrhan Weiguni, Rechtsabteilung der GPA-djp

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