Der Sozialplan (SE)

Im betrieblichen Alltag kommt es sehr oft zu Änderungen im Betrieb. Bringt eine solche Betriebsänderung nachteilige Folgen für die Arbeitnehmer mit sich, so können in Betrieben mit Betriebsrat und jedenfalls mindestens 20 beschäftigten Arbeitnehmern die Nachteilsfolgen der Betriebsänderung über den Abschluss einer „Sozialplan-Betriebsvereinbarung“ (Sozialplan) verhindert, beseitigt oder allenfalls gemindert werden. Solche Sozialpläne können allenfalls auch erzwungen werden.

Termin: Dienstag, 11.09.2018  von 9:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Bildungszentrum der AK Wien, 1040 Wien Theresianumgasse 16-18

Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.

Seminarziele:

  • Die TN wissen, welche Voraussetzungen zum Abschluss eines Sozialplanes vorliegen müssen
  • Sie haben Kenntnis über die Rechte und Pflichten von Betriebsrat und Betriebsinhaber im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung
  • Sie kennen Beispiele, welche Regelungen in einem Sozialplan vorgenommen werden können und dürfen
  • Im Workshop werden Möglichkeiten um zum Abschluss eines Sozialplanes zu gelangen ebenso erörtert wie die Erzwingung eines Sozialplanes

 

Seminarinhalte:

Im Seminar werden ua folgende Fragen behandelt:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen?
  • Wann ist ein Sozialplan möglich?
  • Wann ist ein Sozialplan erforderlich?
  • Was darf im Sozialplan geregelt werden?
  • Welche Pflichten hat der Betriebsinhaber?
  • Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat?
  • Kann man einen Sozialplan gegen den Willen des Betriebsinhabers erzwingen?
  • Welche Inhalte kann/darf ein Sozialplan haben?
  • Sind Kündigungen verhinderbar?

Experte: Filipp Friedrich GPA-djp Reg.Wien Rechtsschutz / Backoffice

Anmeldung mit dem Link (klick)

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2 Gedanken zu „Der Sozialplan (SE)

  1. Hallo, möchte mich gerne für diesen Termin anmelden.

    Gerhard Papst
    Betriebsratsvorsitzender Stv. Opel Wien

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