Arbeitszeitrecht (SE)

Bild: ÖGB Verlag

Neben der Straßenverkehrsordnung gehört das Arbeitszeitrecht vermutlich zu jenen Rechtsnormen, denen eine sehr breite Öffentlichkeit unterliegt. Und neben dem Straßenverkehrsrecht ist das Arbeitszeitrecht wohl gleichzeitig eine der am häufigsten übertretenen Rechtsnormen ohne dass der Übertreter Sanktionen zu befürchten hat. Gleichwohl ist das Arbeitszeitrecht ungleich komplexer als die StVO, insbesondere aufgrund der ab 1. September 2018 in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen.

Aus dem Arbeitszeitrecht erschließt sich grundsätzlich, welches Entgelt AN für ihre Arbeit zu erhalten haben.  Im betrieblichen Alltag kommt es nahezu täglich zu für den fachunkundigen Rechtsanwender nahezu unbeantwortbar erscheinenden Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitszeit, sowohl für Arbeitnehmer als auch Betriebsräte aber auch Betriebsinhaber. Diesen Fragestellungen immanent ist fast immer, welchen Weisungen des Arbeitgebers müssen AN Folge leisten? Welche Arbeitszeitleistung ist wie zu entlohnen? Innerhalb welcher Frist muss die Entlohnung geltend gemacht werden? Welche Möglichkeiten zum Abschluss von Arbeitszeitvereinbarungen hat der Betriebsrat?

Datum: 19. – 20.02.2019, Seminarzeiten: 1.Tag von 10:00 – 16:30 Uhr , 2.Tag von 9:00 – 16:30 Uhr
Ort: Hotel Wende, Seestraße 40, 7100 Neusiedl am See
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.

Seminarziele:

Die TeilnehmerInnen

  • haben grundlegende Kenntnis über die den Arbeitnehmern erwachsenden Rechte und Pflichten aus dem Arbeitszeit- und Arbeitsruherecht;
  • haben Kenntnis über die Rechte und Pflichten von Betriebsrat und Betriebsinhaber im Zusammenhang mit Arbeitszeitregelungen;
  • kennen Beispiele, welche Regelungen in einer Arbeitszeit-Betriebsvereinbarung vorgenommen werden können und dürfen;
  • erlernen die Möglichkeiten, um zum Abschluss einer Arbeitszeit-Betriebsvereinbarung zu gelangen bzw. eine solche gegebenenfalls erzwingen zu können.

Seminarinhalte:

Im Seminar werden ua folgende Fragen behandelt:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen?
  • Welche Arbeitszeitvereinbarungen sind zulässig?
  • Entlohnung der Arbeitszeit?
  • Verfall und Verjährung?
  • Welche Betriebsvereinbarungsmöglichkeiten bestehen?
  • Wann ist eine Betriebsvereinbarung möglich?
  • Was darf in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?
  • Welche Pflichten hat der Betriebsinhaber?
  • Welche Pflichten hat der einzelne AN?
  • Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat?

ExpertInnen:

  • Filipp Friedrich (GPA-djp Wien Rechtsschutz)
  • Gabriele Mraszek (stv. GF GPA-djp Wien)

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