Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz (Doku)

In einem zweitägigen Seminar von 12. bis 13. November befassten sich BetriebsrätInnen intensiv mit dem Thema Sucht am Arbeitsplatz und dem richtigen Umgang mit dieser Problematik. Einig waren sich die TeilnehmerInnen sehr rasch, dass Alkohol und andere Suchtmittel in so gut wie allen Betrieben Schwierigkeiten verursachen, gleichzeitig aber nach wie vor ein großes Tabu-Thema sind. Meist werden Probleme lange ignoriert, in akuten Situationen wird oftmals überreagiert, gezielte Prävention gibt es nur selten. Diese Herangehensweisen beeinträchtigen nicht nur die suchterkrankten bzw. suchtauffälligen KollegInnen selbst, sondern letztlich die gesamte Belegschaft.

Am ersten Tag verschafften sich die TeilnehmerInnen vor allem einen Überblick zur theoretischen Basis, mit den folgenden Schwerpunkten: Welche Suchtformen gibt es? Wann spricht man von einer Abhängigkeitserkrankung? Was sind die Hauptthemen beim Suchtmittelkonsum in Österreich? Auch der arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Kontext wurde bearbeitet. Die Verantwortung es Arbeitgebers im Zuge seiner Fürsorgepflicht sowie die Konsequenzen eines Unfalles unter Suchtmitteleinfluss waren dabei die Themen. Nach der Mittagspause konnten sich die TeilnehmerInnen auf einen Parcours mit Rauschbrille begeben und die simulierte Wirkung von bis zu 1,3 Promille Alkohol erfahren. Schutz- und Risikofaktoren für Sucht und die Erarbeitung der Grundpfeiler der betrieblichen Suchtprävention wurden in der zweiten Hälfte des ersten Seminartages behandelt. Das wichtigste Gerüst liefert dafür ein Stufenplan, dessen verschiedene Phasen mit vielen Tipps für die praktische Anwendung erläutert wurden.

Die Entwicklung von Strategien und Vorgehensweisen für die betriebliche Praxisarbeit stand auch am zweiten Seminartag im Zentrum. Der richtige Umgang mit suchtauffälligen KollegInnen in verschiedenen Situationen und Stadien lieferte dafür den Ausgang. Dazu gehört auch das Thema Wiedereingliederung nach langen Krankenständen, die gerade im Zuge von Suchterkrankungen häufig auftreten können. Beleuchtet wurden daher die Grundlagen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und die Eckpfeiler der gesetzlich geregelten Wiedereingliederungsteilezeit.

Ausgehend von einem gemeinsamen Fallbeispiel setzten sich die TeilnehmerInnen am Nachmittag in Gruppen mit den Möglichkeiten der betrieblichen Umsetzung auseinander und hatten dabei auch zusätzliche Detailproblemstellungen zu bewältigen. Einhellig war am Ende der Gruppenarbeiten sowie des gesamten Seminars die Auffassung, dass der richtige Umgang mit dem Thema Sucht von BetriebsrätInnen viel Sensibilität und mitunter langen Atem erfordern. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung und nicht zuletzt ein betriebliches Vorgehen, das sich an einem Stufenplan orientiert, wurden als wichtige Eckpfeiler für den Erfolg hervorgehoben.

Unterlagen zum Thema:

BEM_Suchtseminar 
Rechtlicher_Überblick
Schulung_BetriebsrätInnen_ohne Arbeitsrecht

Wiedereingliederungs-Teilzeit-Broschüre des Sozialministeriums

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