Im betrieblichen Alltag kommt es oft zu Änderungen im Betrieb. Bringt eine solche Betriebsänderung nachteilige Folgen für die ArbeitnehmerInnen mit sich, so können in Betrieben mit Betriebsrat und mindestens 20 Beschäftigten die nachteiligen Folgen dieser Betriebsänderung über einen Sozialplan (Abschluss einer „Sozialplan-Betriebsvereinbarung“) verhindert, beseitigt oder gemindert werden. Solche Sozialpläne können allenfalls auch erzwungen werden.
Termin: 21.01.2021, von 9:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Bildungszentrum der AK Wien, 1040 Wien Theresianumgasse 16-18
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der Gewerkschaft GPA sind.
Weiterlesen