Nach dem Krankenstand: Wiedereingliedern statt ausmustern (Dokumentation)

Seit Juli 2017 ist das Gesetz zur Wiedereingliederungsteilzeit in Kraft und weitaus mehr Betriebe als zu Beginn angenommen, nutzen mittlerweile dieses Instrument. Ziel ist eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsprozess für Personen, die krankheitsbedingt länger ausgefallen sind.

Durch die Wiedereingliederungsteilzeit soll die Arbeitsfähigkeit nach Rekonvaleszenz gestärkt und der längere Verbleib im aktiven Erwerbsleben sichergestellt werden. Die Krankenversicherung leistet in dieser Zeit durch das Wiedereingliederungsgeld eine teilweise Kompensation für das reduzierte Entgelt.

Um eine Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen zu können, bedarf es der gegenseitigen Freiwilligkeit von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in. Es besteht also kein Rechtsanspruch. Die festgestellte Arbeitsfähigkeit ist Grundvoraussetzung für die Wiedereingliederungsteilzeit.

Welche weiteren Voraussetzungen dieses Modell erfordert, wie es in der Praxis gelebt werden kann und welche Mitwirkungsmöglichkeiten Betriebsräte/innen bei diesem Thema haben, wurde in dieser Veranstaltung der Gewerkschaft GPA erarbeitet. Thematisiert wurden dabei auch weitergehende Handlungsfelder, denn erfolgreiches Eingliederungsmanagement ist mehr als nur die Reduzierung der Arbeitszeit. Es kann dazu beitragen, die Potenziale für bessere Arbeitsbedingungen zu heben. Somit können nicht nur die unmittelbar betroffenen Kollegen/innen, sondern der gesamte Betrieb und die gesamte Belegschaft davon profitieren.

Die Präsentation der beiden Vortragenden Mag. Isabel Koberwein (GPA, Grundlagenabteilung) und Mag. Claudia Kral-Bast (GPA, Abteilung Arbeit & Technik) hier zum Downloaden: Seminarunterlage: Wiedereingliederungsteilzeit (PDF)

GPA-Muster-Betriebsvereinbarungen:

Weiterführende Materialien und Links

 

Doku: Fit für die Betriebsratswahl (Webinar)

Bei Betriebsratswahlen steht viel auf dem Spiel. Bei diesem Webinar wurden daher alle relevanten Fragen beantwortet, um die nächste Wahl erfolgreich und fehlerfrei durchführen zu können.

Foto: Pixabay

Dabei standen insbesondere die Rechte und Pflichten der BetriebsrätInnen im Mittelpunkt:

  • Welche Fristen sind zu beachten?
  • Was muss bei der Einberufung und Vorbereitung der Wahl beachtet werden?
  • Wer ist aktiv und passiv wahlberechtigt?
  • Was sind die Aufgaben des Wahlvorstandes?
  • Wie sieht die ordnungsgemäße Abwicklung der Wahl aus?
  • Wie sieht die Stimmauszählung aus?
  • Was ist nach der Wahl zu tun?

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Der Sozialplan (SE)

Im betrieblichen Alltag kommt es oft zu Änderungen im Betrieb. Bringt eine solche Betriebsänderung nachteilige Folgen für die ArbeitnehmerInnen mit sich, so können in Betrieben mit Betriebsrat und mindestens 20 Beschäftigten die nachteiligen Folgen dieser Betriebsänderung über einen Sozialplan (Abschluss einer „Sozialplan-Betriebsvereinbarung“) verhindert, beseitigt oder gemindert werden. Solche Sozialpläne können allenfalls auch erzwungen werden.

Termin: 21.01.2021, von 9:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Bildungszentrum der AK Wien, 1040 Wien Theresianumgasse 16-18
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der Gewerkschaft GPA sind.
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Fit für die Betriebsratswahl (Doku)

Im Rahmen dieses Seminars, welches Ende November 2020 auch als Webinar angeboten wurde, ging es um die Rechte und Pflichten der BetriebsrätInnen bei der Betriebsratswahl. Folgende Fragen, die im Zuge einer Betriebsratswahl auftauchen, standen dabei im Mittelpunkt.

  • Welche Fristen sind zu beachten?
  • Was muss man bei der Einberufung und Vorbereitung der Wahl beachten?
  • Wer ist aktiv und passiv wahlberechtigt?
  • Was sind die Aufgaben des Wahlvorstandes?
  • Wie sieht die ordnungsgemäße Abwicklung der Wahl aus?
  • Wie sieht die Stimmauszählung aus?
  • Was ist nach der Wahl zu tun?

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Zentralbetriebsratswahl und Konzernvertretung (Doku)

Weit seltener als die Betriebsratswahl finden die Wahlen für einen Zentralbetriebsrat statt. Daher taucht oft vor Ablauf der Funktionsperiode der übergeordneten Belegschaftsvertretung in Unternehmen mit mehreren Betrieben die Frage auf, was zu tun und zu beachten ist.

Die Vortragende, Mag. Karin Koller, Rechtschutzsekretärin in der GPA-djp Region Wien, hatte in diesem Seminar Antworten auf alle Fragen dazu parat. So klärte sie u.a. auf, wann ein ZBR gewählt werden muss und wer überhaupt kandidieren kann, was es mit dem Wahlvorstand auf sich hat, was vor und bei der Abwicklung der Wahl beachtet werden muss und vieles mehr. Weiterlesen