Arbeitszeitrecht (SE)

Foto: lensw0rld, stock.adobe.com

Neben der Straßenverkehrsordnung (StVO) gehört das Arbeitszeitrecht vermutlich zu jenen Rechtsnormen, denen eine besonders große Anzahl an Menschen unterliegt. Und neben dem Straßenverkehrsrecht ist das Arbeitszeitrecht wohl gleichzeitig eine der am häufigsten übertretenen Rechtsnormen, ohne dass die Übertretenden Sanktionen zu befürchten hätten. Gleichwohl ist das Arbeitszeitrecht ungleich komplexer als die StVO – und das gilt erst recht aufgrund der ab 1. September 2018 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen.

Aus dem Arbeitszeitrecht erschließt sich grundsätzlich, welches Entgelt ArbeitnehmerInnen für ihre Arbeit zu erhalten haben. In diesem Seminar widmen wir uns den vielen oft fast unbeantwortbar erscheinenden Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitszeit – wie zum Beispiel:

  • Welchen Weisungen des Arbeitgebers müssen ArbeitnehmerInnen Folge leisten?
  • Welche Arbeitszeitleistung ist wie zu entlohnen?
  • Innerhalb welcher Frist muss die Entlohnung geltend gemacht werden?
  • Welche Möglichkeiten zum Abschluss von Arbeitszeitvereinbarungen hat der Betriebsrat?

Datum: 30. – 31.10.2019, Seminarzeiten an beiden Tagen: 09:00 – 16:30 Uhr
Ort: ÖGB Zentrale (Catamaran), Seminarraum: Anna Boschek, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und die den Basiskurs I absolviert haben.

Seminarziele: Weiterlesen

Arbeitszeitrecht (SE)

Foto: lensw0rld, stock.adobe.com

Neben der Straßenverkehrsordnung (StVO) gehört das Arbeitszeitrecht vermutlich zu jenen Rechtsnormen, denen eine besonders große Anzahl an Menschen unterliegt. Und neben dem Straßenverkehrsrecht ist das Arbeitszeitrecht wohl gleichzeitig eine der am häufigsten übertretenen Rechtsnormen, ohne dass die Übertretenden Sanktionen zu befürchten hätten. Gleichwohl ist das Arbeitszeitrecht ungleich komplexer als die StVO – und das gilt erst recht aufgrund der ab 1. September 2018 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen.

Aus dem Arbeitszeitrecht erschließt sich grundsätzlich, welches Entgelt ArbeitnehmerInnen für ihre Arbeit zu erhalten haben. In diesem Seminar widmen wir uns den vielen oft fast unbeantwortbar erscheinenden Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitszeit – wie zum Beispiel:

  • Welchen Weisungen des Arbeitgebers müssen ArbeitnehmerInnen Folge leisten?
  • Welche Arbeitszeitleistung ist wie zu entlohnen?
  • Innerhalb welcher Frist muss die Entlohnung geltend gemacht werden?
  • Welche Möglichkeiten zum Abschluss von Arbeitszeitvereinbarungen hat der Betriebsrat?

Datum: 27. bis 28. August 2019, Beginn am 1. Tag um 10:00 Uhr, Ende am 2. Tag um 16:30 Uhr
Ort: AK-Bildungshaus Jägermayrhof, Römerstraße 98, 4020 Linz
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und die den Basiskurs I absolviert haben.

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Arbeitszeitrecht (SE)

Foto: lensw0rld, stock.adobe.com

Neben der Straßenverkehrsordnung (StVO) gehört das Arbeitszeitrecht vermutlich zu jenen Rechtsnormen, denen eine besonders große Anzahl an Menschen unterliegt. Und neben dem Straßenverkehrsrecht ist das Arbeitszeitrecht wohl gleichzeitig eine der am häufigsten übertretenen Rechtsnormen, ohne dass die Übertretenden Sanktionen zu befürchten hätten. Gleichwohl ist das Arbeitszeitrecht ungleich komplexer als die StVO – und das gilt erst recht aufgrund der ab 1. September 2018 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen.

Aus dem Arbeitszeitrecht erschließt sich grundsätzlich, welches Entgelt ArbeitnehmerInnen für ihre Arbeit zu erhalten haben. In diesem Seminar widmen wir uns den vielen oft fast unbeantwortbar erscheinenden Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitszeit – wie zum Beispiel:

  • Welchen Weisungen des Arbeitgebers müssen ArbeitnehmerInnen Folge leisten?
  • Welche Arbeitszeitleistung ist wie zu entlohnen?
  • Innerhalb welcher Frist muss die Entlohnung geltend gemacht werden?
  • Welche Möglichkeiten zum Abschluss von Arbeitszeitvereinbarungen hat der Betriebsrat?

Datum: 12. bis 13. Juni 2019, Seminarzeiten jeweils von 09:00 bis 16:30 Uhr
Ort: ÖGB Catamaran, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, Seminarraum „Anna Boschek“
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und die den Basiskurs I absolviert haben.

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Arbeitszeitrecht (SE)

Bild: ÖGB Verlag

Neben der Straßenverkehrsordnung gehört das Arbeitszeitrecht vermutlich zu jenen Rechtsnormen, denen eine sehr breite Öffentlichkeit unterliegt. Und neben dem Straßenverkehrsrecht ist das Arbeitszeitrecht wohl gleichzeitig eine der am häufigsten übertretenen Rechtsnormen ohne dass der Übertreter Sanktionen zu befürchten hat. Gleichwohl ist das Arbeitszeitrecht ungleich komplexer als die StVO, insbesondere aufgrund der ab 1. September 2018 in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen.

Aus dem Arbeitszeitrecht erschließt sich grundsätzlich, welches Entgelt AN für ihre Arbeit zu erhalten haben.  Im betrieblichen Alltag kommt es nahezu täglich zu für den fachunkundigen Rechtsanwender nahezu unbeantwortbar erscheinenden Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitszeit, sowohl für Arbeitnehmer als auch Betriebsräte aber auch Betriebsinhaber. Diesen Fragestellungen immanent ist fast immer, welchen Weisungen des Arbeitgebers müssen AN Folge leisten? Welche Arbeitszeitleistung ist wie zu entlohnen? Innerhalb welcher Frist muss die Entlohnung geltend gemacht werden? Welche Möglichkeiten zum Abschluss von Arbeitszeitvereinbarungen hat der Betriebsrat?

Datum: 19. – 20.02.2019, Seminarzeiten: 1.Tag von 10:00 – 16:30 Uhr , 2.Tag von 9:00 – 16:30 Uhr
Ort: Hotel Wende, Seestraße 40, 7100 Neusiedl am See
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.

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Arbeitszeitrecht – inkl. Arbeitszeitgesetz NEU (SE)

Bild: ÖGB Verlag

Neben der Straßenverkehrsordnung gehört das Arbeitszeitrecht vermutlich zu jenen Rechtsnormen, denen eine sehr breite Öffentlichkeit unterliegt. Und neben dem Straßenverkehrsrecht ist das Arbeitszeitrecht wohl gleichzeitig eine der am häufigsten übertretenen Rechtsnormen ohne dass der Übertreter Sanktionen zu befürchten hat. Gleichwohl ist das Arbeitszeitrecht ungleich komplexer als die StVO, insbesondere aufgrund der ab 1. September 2018 in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen.

Aus dem Arbeitszeitrecht erschließt sich grundsätzlich, welches Entgelt AN für ihre Arbeit zu erhalten haben.  Im betrieblichen Alltag kommt es nahezu täglich zu für den fachunkundigen Rechtsanwender nahezu unbeantwortbar erscheinenden Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitszeit, sowohl für Arbeitnehmer als auch Betriebsräte aber auch Betriebsinhaber. Diesen Fragestellungen immanent ist fast immer, welchen Weisungen des Arbeitgebers müssen AN Folge leisten? Welche Arbeitszeitleistung ist wie zu entlohnen? Innerhalb welcher Frist muss die Entlohnung geltend gemacht werden? Welche Möglichkeiten zum Abschluss von Arbeitszeitvereinbarungen hat der Betriebsrat?

Datum: 22.-23.10.2018, Seminarzeiten: 1. Tag von 9:00-16:30 Uhr, 2 Tag von 9:00-16:30 Uhr
Ort: Bildungszentrum der AK Wien, Theresianumgasse 16-18, 1040 Wien
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.

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