VideoCalls im Lockdown zwischen home office und Betrieb – Teil III

Im dritten Teil dieser Serie geht es nach Rahmenbedingungen einerseits und Tools sowie Plattformen andererseits diesmal um die unterschiedliche Nutzung für diverse Zwecke. Im Lockdown hat sich oft die Frage gestellt, können wir Betriebsratssitzungen als Video-Konferenzen abhalten. Können wir die Beratung von MitarbeiterInnen über VideoCalls machen. Wie sieht es mit Betriebsversammlungen aus?

Was müssen wir bedenken, wenn wir als BR für unsere Informationspflichten zwischen home office und Betrieb zunehmend auf online Kanäle zurückgreifen. Was müssen wir bei all den rechtlich vorgesehenen Gremien bedenken, wenn sie eigentlich nur virtuell zusammenkommen können.

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Salzburg: Los geht´s – aber nicht allein!

Startseminar für neu gewählte Betriebsratsmitglieder

Termin: MO, 08. bis DI, 09. März 2010
Ort: Josef-Brunauer, Tagungs- und Stadthotel, 5020 Salzburg, Elisabethstrasse 45a http://www.josef-brunauer.at

Wer eine verantwortungsvolle Aufgabe im Berufsleben übernimmt, bereitet sich darauf gründlich vor und qualifiziert sich entsprechend. Wer sich auf einen schwierigen Weg begibt, prüft sich und seine Ausrüstung. Genau zur Orientierung in dieser Frage haben wir dieses „Startseminar“ entwickelt.

Zielsetzung:
Wir wollen einen soliden Grundstock für eine gute Partnerschaft legen: Für Ihre systematische Qualifikation als Betriebsratsmitglied und für die laufende Kooperation zwischen betrieblicher und überbetrieblicher Interessenwahrnehmung.

Inhalte:
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Neue Skripten für die Bildungsarbeit im VÖGB erschienen

Die Skriptenbank ist für alle Gewerkschaftsmitglieder gedacht, die nicht an gewerkschaftlichen Seminaren teilnehmen können. Durch den Fernlehrgang bietet der VÖGB die Möglichkeit, sich gewerkschaftliches Grundwissen im Selbststudium anzueignen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht nötig. Die Skripten können auch als Schulungsmaterial für Seminare und Vorträge verwendet werden. Folgende Skripten wurden aktualisiert und neu aufgelegt:

  • WI 3      – Wachstum
  • WI 6      – Lohnpolitik und Einkommensverteilung
  • WI 16    – Standort-, Industrie- und Technologiepolitik
  • WRM 3 – Bilanzlesen leicht gemacht
  • AR 2A   – Grundlagen der betrieblichen Interessenvertretung
  • AR 6      – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 
  • AR 17    – Betriebspensionsrecht III: Pensionskasse
  • AR 18    – Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (Abfertigung neu)
  • SR 3       – Beitragsrecht
  • SR 4       – Pensionsversicherung I: Allgemeiner Teil
  • SR 13     – Finanzierung des Sozialstaates
  • IG 2       – Die Erweiterung der Europäischen Union aus gewerkschaftlicher Sicht

Sämtliche Skriptenreihen können auch als Fernlehrgang absolviert werden und sind für BR-Innen und Mitglieder ein zusätzliches individuelles Schulungsangebot.

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Funktionen gewerkschaftlicher Bildungsarbeit

  • Gewerkschaftliche Bildung der GPA-DJP muss die Handlungsfähigkeit und die politische Durchsetzungskraft der GPA-DJP stärken und langfristig weiter entwickeln.
  • Bildungsarbeit muss bei der Umsetzung strategischer Ziele der GPA-DJP unterstützend mitwirken. Deshalb ist gewerkschaftliche Bildung immer auch ein zentraler Faktor der gewerkschaftlichen Politikgestaltung.
  • Bildungsarbeit hat als wesentlichen Inhalt die laufende Arbeit an der politischen Orientierung: was sind die herrschenden Bedingungen? wo stehen wir? wer sind wir? was wollen wir und wie können wir in Hinblick auf die herrschenden Bedingungen und unsere Ziele aktiv werden und erfolgreich arbeiten?
  • Gewerkschaftliche Bildung wirkt vor diesem Hintergrund sowohl identitätsstiftend für die Einzelpersonen als auch für die gesamte Organisation. Gewerkschaftliche Bildungsarbeit festigt damit die Bindung zwischen den Mitgliedern der GPA-DJP, den Funktionären und der Organisation.
  • Gewerkschaftliche Bildungsarbeit trägt dazu bei, die Bereitschaft zum Engagement zu wecken, zu stärken und zu verbreiten. Sie gibt Kraft und Hilfestellung für die alltägliche Arbeit der Interessensvertretung von ArbeitnehmerInnen in der Gesellschaft.
  • Bildungsarbeit stellt die Plattform dar, über die Diskurse und konkrete Auseinandersetzungen organsiert werden, die zur Entwicklung der politischen Standortbestimmung, des Bewusstseins und der Handlungsfähigkeit notwendig sind.
    Dabei gilt es die Fähigkeiten zur reflektiven und handlungsorientierten Auseinandersetzung mit gegensätzlichen und unterschiedlichen Interessenspositionen in Betrieb und Gesellschaft zu fördern.
  • Gewerkschaftliche Bildungsarbeit ist ein partizipativer und offener Prozess, der erstens auf den realen Gegebenheiten in der Gesellschaft und in den Betrieben aufbaut und der zweitens durch das Wissen und die Zusammenarbeit von Mitgliedern, Betriebsräten und Funktionären getragen wird.
  • Gewerkschaftliche Bildungsarbeit hat das „praktische Rüst- und Werkzeug“ zu liefern, für die konkrete Arbeit vor Ort; im Betrieb, in Verhandlungsprozessen, im Aufsichtsrat, in Kampagnen, im der Alltagswelt. Sie deckt unterstützend alle Arbeits- und Tätigkeitsfelder von BR-Mitgliedern ab, vom souveränen Umgang mit Konfliktsituationen über arbeitsrechtliche Durchsetzung von kollektivvertraglich gesicherten Rechten bis hin zu Gesundheitsfragen wie z.B. Mobbing.
  • Gewerkschaftliche Bildungsarbeit hat nicht nur herrschende Bedingungen zu analysieren und auf realen Gegebenheiten aufzubauen, sie muss gleichzeitig immer ein Stück weit in die Zukunft schauen und Visionen entwickeln. Sie hat die lange Zeit vernachlässigte Funktion der Selbstkritik wahrzunehmen und die eigene Geschichte, das eigene Selbstverständnis und die Mittel und Wege der Gewerkschaft zu prüfen und in Frage zu stellen.
  • Gewerkschaftliche Bildungsarbeit muss sich der Herausforderung stellen, unangenehm zu sein und BR-Mitglieder wie Funktionäre daran erinnern, dass wir als Mitglieder der Gesellschaft alle durch das Bewusstsein traditioneller bürgerlicher Bildung geprägt sind und es der aktiven gewerkschaftlichen Bildungsarbeit bedarf, zu einem Bewusstsein der real herrschenden Bedingungen und Möglichkeiten vorzudringen.
    Sie muss dazu auch Eigeninitiative, Willen zur Selbsterkenntnis, Kreativität usw. aller Beteiligten aktiv einfordern.