Der Sozialplan (SE)

Bringt eine Betriebsänderung wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich, so in denen Betrieben wo dauernd mindestens 20 AN-Innen beschäftigt sind, der Abschluss einer Betriebsvereinbarung (”Sozialplan”) möglich. Der Sozialplan regelt Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der Folgen einer Betriebsänderung, die wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich bringt. Sozialpläne dienen dem Schutz der wirtschaftlich Schwachen.

Termin: Dienstag 17.03.2015 von 9:30 bis 16:30 Uhr
Ort: ÖGB Catamaran, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, Seminarraum “Amalie Seidl“
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.

Seminarziele: Weiterlesen

Der Sozialplan (SE)

Bringt eine Betriebsänderung wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich, so in denen Betrieben wo dauernd mindestens 20 AN-Innen beschäftigt sind, der Abschluss einer Betriebsvereinbarung (”Sozialplan”) möglich. Der Sozialplan regelt Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der Folgen einer Betriebsänderung, die wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich bringt. Sozialpläne dienen dem Schutz der wirtschaftlich Schwachen.
Weiterlesen

Der Sozialplan (SE)

Bringt eine Betriebsänderung wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich, so in denen Betrieben wo dauernd mindestens 20 AN-Innen beschäftigt sind, der Abschluss einer Betriebsvereinbarung (”Sozialplan”) möglich. Der Sozialplan regelt Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der Folgen einer Betriebsänderung, die wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich bringt. Sozialpläne dienen dem Schutz der wirtschaftlich Schwachen.

Termin: Mittwoch, 22.10.2014 von 9:30 bis 16:30
Ort: ÖGB Catamaran, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, Seminarraum „Anna Boschek“
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind.

Seminarziele: Weiterlesen

Der Sozialplan

Bringt eine Betriebsänderung wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich, so in denen Betrieben wo dauernd mindestens 20 AN-Innen beschäftigt sind, der Abschluss einer Betriebsvereinbarung (”Sozialplan”) möglich.

Der Sozialplan regelt Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der Folgen einer Betriebsänderung, die wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich bringt. Sozialpläne dienen dem Schutz der wirtschaftlich Schwachen.
Weiterlesen