2. Seminar: Die Neuerungen im Kinderbetreuungsgeld

Kinderbetreuungsgeld-NEU sowie Karenz und Elternzeit

Liebe KollegInnen – dieses Seminar ist ausgebucht!!!


Mit 1. Jänner 2008 trat die Reform des Kinderbetreuungsgeldes in Kraft. Das Kinderbetreuungsgeld kann nun auch für einen kürzeren Zeitraum, dafür im höheren Ausmaß, bezogen werden. Für Eltern, die bereits Kinderbetreuungsgeld beziehen, gibt es eine Umstiegsmöglichkeit. Außerdem wird die Zuverdienstgrenze angehoben.

Aus diesem Anlass veranstaltet die GPA-DJP – Bundesfrauenabteilung ein Spezialseminar in dem auch die wesentlichen Bestimmungen des Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz aufgearbeitet werden

Wann: Mo, 26. Mai 2008 (09.30 bis 16.00 Uhr)
Wo: GPA-DJP, Alfred Dallinger Platz 1, 3. Stock, Sitzungssaal 3. K4, 1034 Wien


Thema des Seminars
Die wichtigsten Regelungen zum: Kinderbetreuungsgeld-NEU – Mutterschutzgesetz – Väterkarenzgesetz – Elternteilzeit

Zielgruppe
BR-Mitglieder der GPA-DJP. Besonders werden jene KollegInnen angesprochen, die ArbeitnehmerInnen während ihrer Karenzzeit betreuen. (max. 18 TeilnehmerInnen)

ReferentInnen
Mag. Kirstin Essenthier-Höchstätter (Leiterin der GPA-DJP – Bundesfrauenabteilung)
Birgit Iseep (Sekretärin der GPA-DJP-Region Wien)

Zielsetzungen des Seminars

  • Die TeilnehmerInnen haben ein Basiswissen zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen.
  • Sie können betroffene ArbeitnehmerInnen gut über das was mit Karenz zusammenhängt informieren und eine Übersicht über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen geben.
  • Sie wissen, wo sie sich wie informieren können.
  • Sie kennen die Möglichkeiten, wie als Betriebsratsmitglieder ihre KollegInnen beim beruflichen Wiedereinstieg im Betrieb unterstützen können.

Anmeldung
GPA-DJP Bundesfrauenabteilung, Alfred Dallinger Platz 1, 1034 Wien,
Marion Merkel-Roth,
Telefon 05 0301-21432,
Fax 05 0301-71432,
E-Mail: marion.merkel-roth@gpa-djp.at
bitte das Anmeldeformular per E-Mail oder per Fax senden.

Anmeldeformular

+++Neues vom EuGH+++
Erfolg für die AK: Beim Kinderbetreuungsgeld sind auch ausländische Bezugszeiten zu berücksichtigen. Urteil vom 21.2.2008 in der Rs C- 507/06, Klöppel gegen Tiroler Gebietskrankenkasse
Frau Klöppel, deutsche Staatsbürgerin und Gymnasiallehrerin ebendort, bringt im April 2004 eine Tochter zur Welt. Bereits seit März desselben Jahres wird sie dabei vom Kindesvater, einem Österreicher, unterstützt, der dementsprechend in Karenz gegangen ist und nach der Geburt die Betreuung des Kindes übernommen hat. In diesem Sinne erhält der Kindesvater zunächst das deutsche Erziehungsgeld (von April bis August 2004). Anschließend zieht die Familie nach Tirol, wo der Vater seine berufliche Tätigkeit an der Universität Innsbruck wieder aufnimmt und die Mutter das Kind weiter betreut. Dementsprechend erhält Frau Klöppel österreichisches Kinderbetreuungsgeld, allerdings zunächst nur bis Oktober 2006 (in Summe 30 Monate).
Ein Antrag auf Verlängerung bis April 2007 (36 Monate) wurde von der zuständigen Tiroler Gebietskrankenkasse abgewiesen. Denn dazu – so die Meinung der Kasse – müsste auch der Vater österreichisches Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen bzw genommen haben. Der Bezug des deutschen Erziehungsgeldes wurde in diesem Zusammenhang sohin negiert – doch dies zu Unrecht wie der EuGH nach enstprechenden Rechtsmitteln Klöppels letztlich auf Grund eines Vorabentscheidungsverfahrens entschieden hat, das vom Oberlandesgericht Innsbruck eingeleitet worden ist.
Der Gerichtshof stützt sein Urteil auf den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verordnung 1408/71/EG, mit der die Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der Union zu Gunsten wanderungswilliger EU-BürgerInnen koordiniert werden. In Artikel 3 Absatz 1 dieser Verordnung heißt es dazu: „Die Personen, die im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen und für die diese Verordnung gilt, haben die gleichen Rechte und Pflichten aufgrund der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie die Staatsangehörigen dieses Staates, soweit besondere Bestimmungen dieser Verordnung nichts anderes vorsehen.“ Dieser Grundsatz der Nichtdiskriminierung verbiete nach ständiger Rechtsprechung auch versteckte bzw mittelbare Diskriminierungen. Und zu einem solchen Ergebnis einer mittelbaren Diskriminierung könne die Weigerung der Tiroler Gebietskrankenkasse, ausländische Bezugszeiten anzuerkennen, führen (Urteil, Rn 19). Die Weigerung sei mithin im Lichte von Artikel 3 der Verordnung 1408/71 in seiner geltenden Fassung europarechtswidrig.
Und nicht nur die Familie Klöppel darf sich freuen, sondern auch die AK, die das Verfahren mitinitiiert hat. 

Entnommen aus dem Infobrief EU-International der AK – Seite 11

Kinderbetreuungsgeld NEU:
GPA-DJP-Frauen begrüßen weitere Flexibilisierung

GPA-DJP-Frauen begrüßen weitere Flexiblisierung beim Kinderbetreuungsgeld. Unsere Forderung nach einer Arbeitszeitgrenze als Alternative zur Zuverdienstgrenze bleibt dennoch weiterhin aufrecht.

Zum Positionspapier der GPA-DJP-Frauenabteilung.

Liebe KollegInnen!

Mit 1.1.2008 sind zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Daher haben wir unsere Rechtsinfos überarbeitet.
Ab sofort sind wieder alle unsere, mittlerweile zehn, Rechtsinfos sowie das Baby-Package wieder erhältlich.

In den Rechtsinfos findet ihr alles Wichtige zu folgenden Themen:

Nr.  1 Altersteilzeit
Nr.  2 Was ändert sich 2004 (Pensionsreform 2004)
Nr.  3 Elternteilzeit
Nr.  4 Bin ich geringfügig beschäftigt?
Nr.  5 Hurra, ein Kind ist da!
Nr.  6 Was ändert sich 2005 (Pensionsreform 2005)
Nr.  7 Bist du a-typisch? (Erstellt in Kooperation mit dem Beratungszentrum)
Nr.  8 Der Dienstleistungsscheck
Nr.  9 Die Familienhospizkarenz
Nr. 10 Gleichbehandlung in der Arbeitswelt

Neu ist das „Muster-Baby-Package“ für BetriebsrätInnen und GewerkschaftssekretärInnen.
Es dient zur Unterstützung bei der Mitgliederwerbung und zur Bewerbung des Baby-Package.

Baby-Package:
Inhalt:
I. Terminkalender für (werdende) Eltern
II. Sparen Sie sich Amtswege, Internetadressen für Online-Formulare und wichtige Infos
III. Musterformulare
IV. Schutzbestimmungen, Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt
V. Wichtige Adressen
Mitglieder können die Rechtsinfo unter www.oegb.at/frauen downloaden.
Das Baby-Package und gedruckte Exemplare der Rechtsinfos können per E-Mail unter:  frauen@oegb angefordert werden.
ACHTUNG: Das Baby-Package ist ein Produkt nur für Mitglieder! Der Versand erfolgt daher ausschließlich über die ÖGB-Frauenabteilung!

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Über Werner Drizhal

Den Lehrberuf "Elektromechaniker für Starkstrom" in der AMAG-Ranshofen erlernt. Als Jugendvertrauensratsvorsitzenden zum ÖGB-Oberösterreich als Jugendsekretär gewechselt. Nach Absolvierung der Sozialakademie als ÖGB-Bezirkssekretär für Linz-Land gearbeitet. 1996 bis 1999 Mitglied eines OE-Teams der ÖGB-Zentrale, wo ich mich mit Organisationsentwicklung der ÖGB-Bezirkssekretariate und Mitwirkungsfragen von FunktionärInnen in der Gremienarbeit beschäftigte. 1999 in die ÖGB-Zentrale als Personalentwickler gewechselt. Hauptverantwortlich für die Einführung von MitarbeiterInnengesprächen im ÖGB. Umsetzung von professionellen Personalinstrumenten in der ÖGB-Zentrale. Ausbildung in systemischen Coaching und Erlebnispädagogik absolviert. 2007 Wechsel in die Bildungsabteilung der GPA-djp. Zur Zeit Leiter des Geschäftsbereichs Bildung - Gewerkschafts- und Personalentwicklung in der GPA-djp.

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