Seminardokumentation: ArbeitnehmerInnen in Social Media

Fragen der Nutzung und Regelung von Internet/Social Media im betrieblichen Kontext

Unter dem Titel „Social Media“ hat die Bildungsabteilung des ÖGB Steiermark ein Tagesseminar ausgeschrieben und mehr als zwanzig KollegInnen aus unterschiedlichen Branchen und mit unterschiedlichem Gewerkschaftshintergrund sind in die Otto-Möbes-Akademie gekommen. Hinter dem allgemein gehaltenen Seminartitel steht die eingehende Beschäftigung mit Fragen rund um die Internet-/Social Media-Nutzung durch ArbeitnehmerInnen sowohl beruflich in der Arbeitszeit als auch privat in der Freizeit.

Einstieg

Sammlung grundsätzlicher Interessen und Fragen der TeilnehmerInnen zum Thema:

  • Kritische Aspekte,
  • Gestanldung von Betriebsvereinbarungen,
  • rechtliche Aspekte und Grundlagen der Internetnutzung im Arbeitsverhältnis,
  • Sicherheitsaspekte,
  • Umsetzung einer eigenen Plattform für den Betriebsrat bzw. die Personalvertretung oder den Jugendvertrauensrat,
  • Datenschutz,
  • Facebook im Einsatz zur Kommunikation mit der Belegschaft,
  • Online Banking,
  • Postings von Firmeninterna.

Teil 1: Internet – Web 2.0 – Social Media? Was jetzt genau und warum?

In einem ersten Teil ging es darum, einen Blick auf die Entwicklungen des Internet hin zum Web 2.0 bzw. den Social Media zu werfen und sich einige der „Tools“ und Plattformen, wie Social Networks, Blogs, Twitter etc., die hier in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, genauer anzusehen.

Teil 2: Internetnutzung durch ArbeitnehmerInnen – rechtliche Grundlagen, betriebliche Regelungen, neue Herausforderungen

Im zweiten Teil widmeten wir uns ausführlich den rechtlichen Grundlagen der Internetnutzung am Arbeistplatz, den Regelungsmöglichkeiten durch den Betriebsrat sowie der Diskusssion von arbeitsrechtlich relevanten Fragen/Problemstellungen im Zusammenhang mit Social Media-Präsenz und -Nutzung sowohl der ArbeitnehmerInnen persönlich als auch der Unternehmen.

Gerda Höhrhan-Weiguni: „Internet/Social Media-Nutzung am Arbeitsplatz“

In den rechtlichen Teil einsteigend wird festgehalten: Die Grundrechte – Schutz der Privatsphäre, Briefgeheimnis, Persönlichkeitsrechte, Recht auf Datenschutz, Recht am eigenen Bild – gelten auch in Social Media. Gesetzliche Grundlagen:

  • § 16 ABGB 1811 (!),
  • StGG 1867 (!),
  • EMRK 1959 (VerfG seit 1964),
  • Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000),
  • Strafgesetzbuch: § 118ff StGB),
  • §§ 96 und 97 Abs 1 Z 6 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG).

Ersichtlich wird in der Auflistung, dass auch alte Rechtsbestände teilweise zwar nach wie vor allgemeine Rechtsgrundsätze passend formulieren, insgesamt aber Recht und Rechtssprechung hinter den technologisch-gesellschaftlichen Entwicklungen hinterher hinken. Rechtlich gesehen sehen bestehen vor allem in Bezug auf neue Nutzungsformen des Internets, der individuellen Veröffentlichungsmöglichkeiten und Dynamiken der Social Media, rechtliche Grauzonen. Trotz der Unsicherheiten, die hier bisweilen bestehen, ist es aus gewerkschaftlicher Sicht erforderlich, etwaigen Einschüchterungen von ArbeitnehmerInnen als „UserInnen“ vorzubeugen. Das muss sowohl über Aufklärungs- und Informationsarbeit als auch verstärkt über ein „netzpolitisches“ Eintreten für Internetnutzungsrechte bzw. -freiheiten von ArbeitnehmerInnen geschehen. Die Orientierungspunkte für die Nutzung und Regelung von Internet im Betrieb sind in der Präsentation ebenso zusammengefasst wie die wesentlichen Eckpunkte, wenn es um die Social Media-Nutzung durch den Betriebsrat geht (Stichwort: „Internetauftritt des Betriebsrats“, siehe dazu auch das Seminarangebot von VÖGB und GPA-djp). Weitere umfassende Informationen finden sich

Darüber hinaus wurden im Verlauf des Seminartages auch noch andere Detailfragen und Themenfelder aufgeworfen und diskutiert bzw. zum Teil intensiver, zum Teil weniger intensiv behandelt. Dazu hier noch eine (nicht abschließende) Linkliste zur weiterführenden Vertiefung.

Kontakt ReferentInnen:

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