Montan-Mitbestimmungsgesetz (Montan-MitbestG)
Gesetz vom 21. 5. 1951, erweitert und verändert 1956 und 1967, das die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieben des Bergbaus sowie der Eisen- und Stahlindustrie in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft mit mehr als 1 000 Beschäftigten in Deutschland regelt. Mehr dazu…