Der Sozialplan (SE)

Bringt eine Betriebsänderung wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich, so in denen Betrieben wo dauernd mindestens 20 AN-Innen beschäftigt sind, der Abschluss einer Betriebsvereinbarung (”Sozialplan”) möglich.

Der Sozialplan regelt Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der Folgen einer Betriebsänderung, die wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich bringt. Sozialpläne dienen dem Schutz der wirtschaftlich Schwachen.

Termin: Mittwoch, 02.04.2014 von 9:30 bis 16:30
Ort: ÖGB Zentrale, 1020 Wien Johann Böhm Platz 1

Zielgruppe: BR-Innen der GPA-djp

Experte: Filipp Friedrich GPA-djp Reg.Wien Rechtsschutz / Backoffice

Anmeldung:mit diesem Link

Ziele:

  • Die TeilnehmerInnen haben eine Übersicht welche Voraussetzungen für einen Sozialplan gegeben sein müssen.
  • Sie kennen Beispiele welche Inhalte und Regelungen in einem Sozialplan vereinbart werden.
  • Beim Workshop werden Wege zum Abschluss und Durchsetzung von Sozialplänen erörtert.

Inhalte:

  • Welche Informationen braucht der Betriebsrat bei Betriebsänderungen?
  • Wer unterstützt den Betriebsrat, woher bekommt er seine Informationen?
  • Wann ist ein Sozialplan möglich?
  • Wann ist ein Sozialplan nötig?
  • Wie setzt man einen Sozialplan durch (gerichtlich, im Verhandlungsweg….)
  • Welche Maßnahmen können getroffen werden? Gibt es außer Kündigungen und einvernehmlichen Lösungen noch andere Möglichkeiten? (Bildungskarenz, Kurzarbeit, Pensionierung….)
  • Wie ist ein Sozialplan zu versteuern?

Methode: Inputs zum Thema durch eine Expertin der GPA-djp. Wir werden uns an diesem Tag mit allen Fragen rund um den Sozialplan beschäftigen, es wird ausreichend Zeit für die Diskussion geben.

 

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