IMPRESSUM/Offenlegung:
Medieninhaberin: Vor/Nachname, Vorsitzende/r des Betriebsrates der X GmbH, p.A. Betriebsrat der X GmbH, ganze Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse anführen
Herausgeber/für den Inhalt verantwortlich: Vor/Nachname, Vorsitzende/r des Betriebsrates der X GmbH, Kontakt: Telefonnummer, Emailadresse anführen
Grundlegende Richtung des Mediums: hier müsste im Rahmen des Impressums ausgeführt werden, wozu dieses Medium (blog) dient. Beispiele: Der blog ist ein Instrument der betrieblichen Interessenvertretung und dient der Information und Weiterbildung der MitarbeiterInnen / der politischen und gewerkschaftlichen Meinungsbildung / der Information über Betriebsratstätigkeit und betriebliche Angelegenheiten / Information über gesetzliche Änderungen und Neuerungen.