Arbeitskräfteüberlassung – ein atypisches Thema für den Betriebsrat? (SE)

Bild: santaprecaria.wordpress.com

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“Atypische Beschäftigung” ist ein Phänomen, das aus Beschreibungen und Diskussionen über die Arbeitswelt kaum mehr wegzudenken ist. Bei den Betroffenen handelt es sich vielfach um arbeits- und sozialrechtlich benachteiligte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich meist der eigenen Rechte aus Mangel an Informationen nicht bewusst sind. Die Benachteiligung zeigt sich besonders darin, dass “atypisch” beschäftigte ArbeitnehmerInnen teils weitgehend von der innerbetrieblichen Mitbestimmung ausgeschlossen sind und auch an Erfolgen in der Gestaltung von Kollektivverträgen und bei Tarifanpassungen nicht teilhaben, oft sind aber auch Zuständigkeiten und mögliche Formen der Vertretung nicht bekannt. Betrachtet man das Phänomen genauer, stellen sich verschiedenste Fragen: Um welche Beschäftigtengruppen geht es da eigentlich genau? Welche Beschäftigungsverhältnisse sind in welcher Weise betroffen? Und vor allem: Wer kümmert sich um die Rechte dieser Menschen und hilft ihnen wenn es Schwierigkeiten gibt?

In diesem Seminar wird ein zunächst ein Überblick über “atypische” Beschäftigung, ihre Merkmale, Ausprägungen und Entwicklungen erarbeitet. Darauf aufbauend wird das Augenmerk gezielt auf eine der am weitesten verbreiteten Formen “atypischer” Beschäftigung, die Arbeitskräfteüberlassung, gelegt.

Termin: 09.06.2015, 9:00 bis 16:30 Uhr
Ort: ÖGB Catamaran, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, Raum: Anna Boschek

Seminarziele:

Die TeilnehmerInnen

  • haben einen Überblick über das Phänomen „atypischer“ Beschäftigung und diskutieren aktuelle Entwicklungen und Problemfelder;
  • erkennen die Zuständigkeit des Betriebsrats beim Thema „atypische“ Beschäftigung und insbesondere für „überlassene Arbeitskräfte“ (auch: Leih- bzw. Zeitarbeitskräfte);
  • thematisieren das Verhältnis von „Stamm- und Randbelegschaften“;
  • erhalten einen rechtlichen Überblick zu Arbeitskräfteüberlassung (von der „EU-Zeitarbeitsrichtlinie“ bis zur Betriebsvereinbarung);
  • erarbeiten konkrete Ideen bzw. Überlegungen für Maßnahmen, um Lösungen für etwaige mit dem Thema zusammenhängende Problemlagen in ihrem Betrieb durch aktive Mitbestimmung anzugehen.

ReferentInnen:

Anmeldung über diesen Link! (Klick!)

Links:

GPA-djp work@flex: „Betriebsrat – Freund oder Feind atypischer Beschäftigter?“

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