Gemeinsame Aktivitäten mit unbegleiteten Jugendlichen planen
Wir warten nicht auf bessere Zeiten.
Wir machen sie.
Mit unseren Projekten connect.traiskirchen, connect.erdberg, connect.family.day.center, connect.flughafen & connect.ooe schaffen wir an vielen verschiedenen Standorten ein Bildungs- und Freizeitangebot für minderjährige Flüchtlinge. Wir bringen Organisationen, ehrenamtliche Helfer/innen und minderjährige Flüchtlinge zusammen und organisieren Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien.
So lautet die Selbstbeschreibung für die connect-Projekte der Kinderfreunde Österreich. Zur Unterstützung der Projekte werden Freiwillige gesucht, die Bildungs- und Freizeitaktivitäten für minderjährigen Flüchtlingen (in Form von Ausflügen, Betriebsexkursionen, Workshops, Besuch von Sportveranstaltungen etc.) anbieten möchten.
Wir möchten mit einem Planungstag erstens die Gelegenheit bieten, „connect“ kennenzulernen, und zweitens die aktive Unterstützung der Projekte durch interessierte BetriebsrätInnen ermöglichen.
Termin: 30.10.2015, 09:00 bis 14:00 Uhr
Ort: ÖGB Catamaran, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
Anmeldung online über diesen Link! (Klick!)
Zielgruppe: GewerkschafterInnen und Betriebsratsmitglieder, die einen aktiven Beitrag zur Unterstützung von Flüchtlingen leisten möchten.
Workshopziele:
Die TeilnehmerInnen
- erhalten einen Überblick über die Situation unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge in Wien (Unterbringung, Betreuung etc.);
- lernen die Projekte der Kinderfreunde Österreich zur Unterstützung dieser Flüchtlingsgruppe unter dem Titel „connect“ kennen;
- bringen ihre Ideen für gemeinsame Aktivitäten mit den unbegleiteten Jugendlichen ein, präsentieren und diskutieren diese;
- entwickeln diese Ideen gemeinsam mit anderen KollegInnen weiter und
- planen die Umsetzung von Aktivitäten mit den Jugendlichen, die im Zentrum Erdberg untergebracht sind und über connect:erdberg erreicht werden.
Workshopleitung:
- Sandra Breiteneder (GPA-djp Europa, Konzerne und Internationales)
- Andrea Kaindl (GPA-djp Interessengemeinschaften)
- Thomas Kreiml (GPA-djp Bildung)
- Laura Schoch (Kinderfreunde Österreich)
Antwort einer Betriebsrätin aus der Bankenbranche auf diese Workshopausschreibung per Email:
Eine weitere Rückmeldung per Email auf dieses Workshopangebot seitens einer Betriebsrätin:
Antwort eines Betriebsrats auf die Aussendung:
Das GPA-djp Bildungsprogramm umfasst acht Themenbereiche innerhalb derer unterschiedlich viele Seminare und Workshops stattfinden. Im Jahr 2015 haben wir bis zum heutigen Tag 70 vielfach mehrtägige Seminare und Workshops für und mit BetriebsrätInnen veranstaltet. Bis zum Ende des Jahres werden es etwas mehr 100 Bildungsveranstaltungen sein.
Den weitaus größten Umfang decken wir dabei mit den Seminaren und Workshops in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht, Führung und Teamentwicklung, Selbstverwaltung und Organisation sowie Medien und Datenschutz ab. Dementsprechend liegt hier auch der Schwerpunkt unserer gewerkschaftlichen Bildungsarbeit was den Ressourceneinsatz, also organisatorischen und personellen Aufwand, Gesamtdauer der Angebote sowie auch finanzielle Aufwände für die Seminare betrifft.
Das Workshopangebot „BetriebsrätInnen helfen Flüchtlingen“, auf das Sie sich in Ihrem Email beziehen, ist im Themenfeld „Politik- und Zeitgeschehen“ angesiedelt und beläuft sich auf fünf Stunden Seminardauer. Für die Vorbereitung und Organisation sind ebenfalls ca. fünf Stunden zu rechnen. Der Aufwand hält sich vor allem auch deshalb stark in Grenzen, weil das Angebot in Kooperation mit den Kinderfreunden („Institutionen, die dafür da sind“) organisiert und durchgeführt wird.
Abgesehen davon handelt es sich um ein Angebot im besten Sinne des Wortes: Wir bieten wie in der Workshopausschreibung beschrieben interessierten KollegInnen die Möglichkeit, sich über die Situation der Betreuung von unbegleiteten Jugendlichen, die aus ihren Herkunftsländern flüchten mussten, zu informieren und im Austausch untereinander aber auch mit KollegInnen von den Kinderfreunden selbst Projekte für Aktivitäten zu entwickeln. Da es sich um ein Angebot handelt, würden wir den Termin auch absagen, wenn es keinen Bedarf, sprich keine Anmeldungen zum Workshop gäbe. In diesem Fall würden sich die gesamt aufgewendete Arbeitszeit bzw. sonstige Ressourcenaufwände für diesen Angebot noch einmal stark reduzieren. Augenscheinlich stößt der Workshop aber auf (gewerkschaftlichen) Bedarf und Interesse – bislang haben sich trotz der bis zum Termin recht kurzfristigen Ausschreibung und des für Workshops unüblichen Freitagstermins 11 KollegInnen angemeldet.
Angesichts des im Rahmen unseres gesamten Bildungsprogramms also sehr geringen Aufwands, den wir für dieses Workshopangebot betreiben, ließe sich durchaus feststellen, dass es sich hierbei nicht um ein „Kernaufgabengebiet“ der Gewerkschaft handelt. Dass es sich aber sehr wohl um ein Thema handelt, das uns als GewerkschafterInnen betrifft und bei dem wir auch aktiv werden sollten, ergibt sich schon aus den Grundhaltungen und Fundamenten der gewerkschaftlichen Bewegung, die nicht nur historische, sondern auch höchst aktuelle Gültigkeit haben. Hier stellt sich nämlich die Frage nach der Bestimmung etwaiger gewerkschaftlicher „Kernaufgaben“. Die Gewerkschaftsbewegung hätte „für die Vertretung unserer Kolleginnen und Kollegen“ niemals all die Errungenschaften erkämpft, wenn sie sich bloß auf einen engen „Kern“ dieser Vertretung beschränkt hätte. Im Gegenteil: über die betriebliche und auch die Branchenebene hinaus war die Gewerkschaftsbewegung immer auch eine an der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung interessierte und beteiligte Kraft – von der Errungenschaft der gesetzlich verankerten Sozialversicherung bis hin zur aktuell erkämpfen Lohnsteuersenkung (um nur zwei Beispiele zu nennen). Dieses breit verstandene Aufgabengebiet spiegelt sich auch in den Bestimmungen und Beschlüssen des ÖGB wider. So sind die „Aufgaben des ÖGB“ in den Statuten wie folgt bestimmt:
Für die gewerkschaftliche Bildungsarbeit ist das ein eindeutiger Auftrag, auch entsprechende Angebote zu aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen in das Programm aufzunehmen. Noch deutlicher wird dies anhand der „Leitsätze des ÖGB“, unter denen der erste wie folgt lautet:
Gewerkschaftliche Bildung ist hierfür ein wesentlicher Faktor und kann sich keinesfalls auf ein Verständnis zurückziehen, das sich ausschließlich an der „Vertretung unserer Kolleginnen und Kollegen“ ausrichtet.
Diese in Bestimmungen gegossenen Haltungen finden sich nicht nur im überparteilichen ÖGB, sondern zum Beispiel auch im gewerkschaftlichen Verständnis wieder, wie es beispielsweise die beiden größten Fraktionen innerhalb des ÖGB definieren. So formuliert die FSG einen grundsätzlichen, weit gefassten Solidaritätsbegriff:
Und sie fordert unter anderem den „Ausbau der Programme für besonders von Arbeitslosigkeit betroffene Zielgruppen, wie insbesondere ältere ArbeitnehmerInnen, Jugendliche, Frauen oder MigrantInnen.“
Die FCG wiederum steht für (Folder zum Download unter den angegebenen Link)
Diese Forderungen und Ansprüche sind nicht erreichbar bzw. umsetzbar, wenn sich GewerkschafterInnen auf ein wie auch immer definiertes „Kernaufgabengebiet“ zurückziehen. Und so weit in allen gewerkschaftlichen Forderungen auch ein Auftrag an andere Institutionen (von staatlichen Einrichtungen bis hin zu Arbeitgebern etc.) enthalten und berechtigt ist – die Glaubwürdigkeit, die nötig ist, um für die Durchsetzung unserer Forderungen zu mobilisieren, gewinnen wir als Gewerkschaft nur, wenn wir sie aktiv unterstützen und selbst Beiträge dazu leisten.
Ich hoffe daher, ein Workshop im Rahmen unseres Bildungsprogramms ist zumindest ein kleiner Beitrag in dieser Richtung, indem er interessierten BetriebsrätInnen die Möglichkeit gibt, angesichts aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen aktiv zu werden.