Die Zentralbetriebsratswahl (SE)

Der Betriebsrat ist ein Gremium, das nach demokratischen Prinzipien funktioniert. Ein wesentliches Merkmal dieser demokratischen Prinzipien sind Wahlen, bei denen eine bestimmte Gruppe von Personen ihre InteressenvertreterInnen bestimmt. Der Betriebsrat ist als demokratische Keimzelle im Betrieb durch gesetzliche Bestimmungen abgesichert und so sind auch Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl gesetzlich genau geregelt.

Kaum ist der Zentralbetriebsrat dreieinhalb Jahre tätig, stellen sich für die praktische Umsetzung der nächsten Wahl aber immer wieder eine Reihe von Fragen, die in diesem Workshop behandelt werden:

Termin: 03.12.2015 von 13:00 bis 16:00 Uhr
Ort: GPA djp, 1034 Wien Alfred Dallinger Platz 1 im Raum 3K4
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp

Anmeldung zum Seminar ist online über diesen Link möglich! (Klick!)

Referentinnen: Mag.a Helga Hons stv. Leiterin der Rechtsabteilung der GPA-djp

Seminarinhalte:

Im Seminar werden ua folgende Fragen behandelt:

Wann kann ein Zentralbetriebsrat gewählt werden?
Wer kann zum Zentralbetriebsrat kandidieren?
Wer macht den Wahlvorstand?
Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand?
Was muss bei der Wahl beachtet werden?
Wie werden die Stimmen berechnet?
Kann die Wahl angefochten werden?
Wann ist die Wahl nichtig?

 

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