Infotag zur Pensionsversicherung (Doku)

Am Infotag zur Pensionsversicherung in Österreich verschaffen sich interessierte BetriebsrätInnen unter Leitung der Referentin Michaela Urban von der Pensionsversicherungsanstalt PVA einen Überblick über das österreichische Pensionsversicherungssystem, über dessen Leistungen, seine verschiedenen Angebote sowie Zusammensetzung und Berechnung.

Wir danken der Referentin und auch den TeilnehmerInnen für ihr Interesse und Engagement. Gemeinsam durch die lebendige Diskussion und vielen Fragen und Anregungen, gestaltete die interessierte Runde von BetriebsrätInnen den Vortrag der Referentin mit.

Pensionen sind ein Dauerthema!

Pensionen sind durchgängiges Thema in Politik und Öffentlichkeit und die Diskussion über Reformen sowie die Finanzierung des öffentlichen Pensionssystems, scheint keinem politischen Konjunkturzyklus zu unterliegen. Vor allem mit der Umstellung des Pensionssystems durch das Pensionskonto für Alle und die Abschaffung der Parallelrechnung der nach 1955 Geborenen, gibt es mehr denn je Bedarf Licht ins Dunkel der teilweise undurchschaubaren und komplex verwobenen Gesetzeslagen zu bringen. Dabei trug die Reform des Pensionsrechts genau diesem Umstand Rechnung. Ziel war im Wesentlichen eine Vereinheitlichung (via Pensionskonto) sowie mehr Transparenz und Verständlichkeit der Berechnungen und Leistungen.

PVA

Als größtem Pensionsversicherungstäger unterliegen der PVA 1,9 der insgesamt ca. 2,8 Millionen PensionistInnen in Österreich. Ihr Pensionsaufwand beträgt im Jahr ca. €2,1 Milliarden , davon €435 Millionen in Wien. Ihre Vorsorge umfasst die Versicherung des Alters (Pension), von geminderter Arbeitsfähigkeit (Invalidität, Berufsunfähigkeit, Rehabilitation) sowie den Fall des Todes (Hinterbliebenen-/ Waisen-/, Witwe/r-Pension). Zusätzlich können folgende (Zusatz)Leistungen erbracht werden: weitere, von obigen Maßnahmen losgelöste Rehabilitation und Gesundheitsaufenthalte (Kur), soziale Maßnahmen wie z.B.  Darlehen für behindertengerechte Umbaumaßnahmen oder der Anschaffung geeigneter Transportmittels sowie beruflicher Umschulungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem AMS.

Ziel des Seminars ist es vor allem, mit den TeilnehmerInnen einen Blick für das „große Ganze“ zu entwickeln, d.h dass sie einen groben Überblick über die Leistungen und Möglichkeiten des Pensionsversicherungssystems haben. Denn in ihren jeweiligen Betrieben sind sie mögliche Anlaufstellen für die Belegschaft bei ersten Fragen rund zu Pension. Zusätzlich mit den Reformen seit 2014 treten bei vielen BetriebsrätInnen Unsicherheiten auf, die im Seminar diskutiert werden. Dabei sollte jedoch klar sein: Ziel des Seminars ist es nicht, dass die TeilnehmerInnen zum Ende des Tages alle Gesetzeslagen im Detail kennen und die KollegInnen in ihren Betrieben allumfassend informieren können oder Ihnen gar Auskunft über ihren individuellen Pensionsansprüche geben könnten  – das wäre eine unrealistische Zielsetzung für dieses Tagesseminar!

Die Rolle der BetriebsrätInnen soll es vielmehr sein, in den Betrieben erste beratende Tätigkeit zu erbringen, wenn es um das Themenfeld Pensionsversicherung geht. Als mögliche erste Anlaufstelle sollen sie grundlegende Auskünfte geben können und die Betroffenen an spezialisierte Beratungsstellen weitervermitteln , allen voran an die PVA, aber auch Gewerkschaften und Arbeiterkammer. Dort erhalten sie genauere Informationen über ihre Pensionsansprüche und können Beratungsgespräche vereinbaren, in denen auf ihre individuellen Fälle eingegangen wird.

Im Laufe des Seminartages werden folgende Punkte ausführlich besprochen und diskutiert:

1). Pensionsansprüche des Alters im Überblick
– wem stehen welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt zu?
– Fallunterscheidung: für bis 31.12.1954 Geborene und für ab 1.1.1955 Geborene (Pensionsantritt ab 2014), Allgemeines Sozialversicherungsgesetz ASVG, Allgemeines Pensionsgesetz APG
– Feststellung des Anspruchs, (Voraus)Berechnung: Bemessungsgrundlage, Versicherungsmonate, Zeiten für Kindererziehung, Aufwertungsfaktoren, Verlustdeckelung, Abschläge, Leistungsobergrenzen
– Pensionskonto und Kontoerstgutschrift
– Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit, also die Voraussetzungen für eine Alterspension, die am Stichtag erfüllt sein müssen.
– Antragstellung, Pensionsbeginn, Stichtag
– Möglichkeiten und Vorausetzungen für vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
– Korridorpension

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2). Invaliditäts- bzw- Berufsunfähigkeitspension
– Begriffsunterscheidung
– Unterscheidung Jahrgänge vor und ab 1964
– Feststellung durch ärtzliche Begutachtung über Dauer der Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit
– konkrete Leistungen,
– Rehabilitations- und Umschulungsmöglichkeiten: orientiert an Zwecksmäßigkeit und Zumutbarkeit (Berufsschutz)
– Zusammenarbeit mit AMS („Gesundheitsstraße“)
– Härtefallregelungen
– Antrag, Stichtag, Pensionsbeginn

3). Witwen-/Witwerpension
– Eintritt des Versicherungsfall, Antrag und Anspruchsvoraussetzungen (Wartezeit und Todesfall)
– Pensionsbeginn und Dauer
– Höhe der Pension und ihre Berechnung: Anpassungen, Neuberechnungen und Leistungsobergrenze
– Erlöschen des Anspruch bei Wiederverehelichung: Abfertigung und Abfindung

4). Waisenpension
– Eintritt des Versicherungsfall, Antrag und Anspruchsvoraussetzungen (Wartezeit, Todesfall, „Kindeseigenschaft“ nach ASVG)
– Pensionsbeginn und Ansprüche
– Volljährige und minderjährige Waisen (Kindseigenschaft nach ASVG), Schul-/ Berufsausbildung oder Erwebsunfähigkeit des Kindes
– Antrag auf Erhöhung der Waisenpension
– Abfindung wenn Wartezeit nicht erfüllt

5). Ausgleichzulage, Kinderzuschuss
– Sicherung eines Mindesteinkommens für  PensionistInnen, wenn Richtsatz nicht erreicht
– Feststellung Gesamt- und Nettoeinkommen
– Höhe der Ausgleichszulage
– Voraussetzungen, Antragstellung und Höhe des Kinderzuschuss (Kindeseigenschaften nach dem ASVG)

6). Pflegegeld
– Anspruchsvoraussetzungen: ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf für mindestens sechs Monate
– Antragstellung, Ausmaß, Pflegestufen
– Familienhospitanz, Pflegekarenz, Pflegeteilzeit

7). Versicherungszeiten, Nachkauf von Schul-, Studien-, und Ausbildungszeiten
– Benötigte Mindestdauer an Versicherungszeit
– Erwerben von Beitragszeiten  und/ oder Ersatzzeiten
– Regelung bei Schul-/Ausbildungszeiten, Arbeitslosigkeit, Präsenz- und Zivildienst, Krankengeld, Kindererziehung, Wochengeld etc.
– Unterschiede APG und ASVG, also Jahrgänge bis 1954 und ab 1955
– Nachkauf von Versicherungszeiten: Voraussetzungen, Kosten, Antragstellungs etc.

8). Freiwillige Versicherung, Höherversicherung
– Weiterversicherung, Schließung von Versicherungslücken,
– Beginn, Ende, Voraussetzungen
– Weiterversicherung für pflegende Angehörige
– Selbstversicherung für pflegende Angehörige, Selbstversicherung allgemein und für geringfügig Beschäftigte
– Höherversicherung als freiwillige Zusatzversicherung: Berechtigung, Antragstellung und Kosten, Auswirkungen auf die Pensionsleistung

9). Korridorpension, Altersteilzeit Schwerarbeiterpension, Sonderruhegeld
– Möglichkeit  des Pensionseintritts vor Erreichen des Regeleintrittsalter bei Bestehen längerer Versicherungsdauer (Korridorpension derzeit nur für Männer)
– Anspruchsvoraussetzung, Höhe, Stichtag, Antragstellung, Wegfall und Erhöhung
– Schwerarbeiterpension: Früherer Pensionseintritt bei physisch und/oder psychisch besonders belastender Arbeit
– Anspruchsvoraussetzungen (Schichtdienst, Wechseldienst, schwere körperliche Arbeit), Abschlagregelungen, Antragstellung, Stichtag,…
– Sonderruhegeld: für Nacht(schwer)arbeit

10). Medizinische Rehabilitation, Gesundheitsvorsorge sowie berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation
– Arbeitsfähigkeit erhalten durch Heilverfahren
– Rehabilitationsphasen- und Maßnahmen, Gesundheitsvorsorge
– Voraussetzungen und Antragstellung
– Reise- und (Kranken)Transportkosten, Zuzahlungen
– verschiedene Formen beruflicher und sozialer Rehabilitationsmaßnahmen mit dem Ziel des Erhalts der Erwebsfähigkeit und Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben
– Berufsschutz, Berufsunfähigkeit und Invalidität, „fit2work“-Beratung

11). Zwischenstaatliche Pensionsversicherung
– Ansprüche und Antragstelllung wenn Versicherungszeiten in anderen Staaten (der EU) erworben wurden
– Regelungen im Rahmen der EU
– weitere Abkommen mit nicht EU-Staaten
– Kinderzuschuss, Ausgleichszulage, Pflegegeld, Höherversicherung etc. für diesen Fall

Zusammenfassend sei noch einmal betont, dass es das Ziel des Seminars war den TeilnehmerInnen einen fundierten Überblick über Grundlagen, Leistungen und Möglichkeiten des Pensionsversicherungssystems zu vermitteln und nicht die Ausbildung zum Versicherungskaufmann/ zur Versicherungskauffrau. Für Beratung und Fragen in individuellen Fällen kann mit den MitarbeiterInnen der PVA Kontakt aufgenommen und bei Bedarf ein Beratungstermin vereinbart werden.

Links und weiterführende Informationen

– Die Homepage der Pensionsversicherungsanstalt finden sie hier.
– Die Seite zum neuen Pensionskonto mit weiterführenden Informationen und Pensionsrechner finden Sie hier.
– Für Ihren jeweiligen Betrieb können Sie bei der PVA auch direkt eine Fülle an Broschüren und anderen Informationsheften bestellen. Nehmen Sie einfach telefonisch oder online mit den MitarbeiterInnen der PVA Kontakt auf.
– auch besteht für Betriebe mit einer bestimmten Mindestanzahl an MitarbeiterInnen die Möglichkeit, eine  Vorort-Beratung durch MitarbeiterInnen der PVA zu vereinbaren.
– ebenso besteht die Möglichkeit Sprechtage der PVA wahrzunehmen, Details zu Ihrem jeweiligen Bundesland finden sie hier.
– Informationen und Beiträge der GPA-djp zum Thema Pensionen, finden sie hier und hier sowie einen kurzen Factssheet zum Thema Pension der Bildungsabteilung der GPA hier.
– Eine Buchempfehlung von Werner Drizhal zum Thema Pensionen und Diskussionspunkten im öffentlichen Raum
– Informationen, nützliche Tipps, Pensionsrechner sowie Artikel rund ums Thema Pensionen von der Arbeiterkammer hier.

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2 Gedanken zu „Infotag zur Pensionsversicherung (Doku)

  1. Muss eine Mitarbeiterin in der Pflege nachdem Sie die Altersteilzeit angetreten hat auch weiter ihre Nachtdienste und wochenenddienste – natürlich reduziert machen? Oder ist mit der Altersteilzeit die ND und WD ausgeschlossen oder auch nur Vereinbarungssache mit dem Vorgesetzten?? Vor der Altersteilzeit hat die Mitarbeiterin 6-8 ND und WD gemacht pro Monat.

  2. Danke für Ihren Kommentar bzw. Ihre Anfrage. Ich möchte mich entschuldigen, dass ich nicht eher darauf reagieren konnte. Zusätzlich zu diesem Versäumnis tut es mir außerdem leid, dass ich Ihnen hier keine ausreichende Antwort geben kann, da bei der Klärung dieser Fragen mehr konkrete Informationen zum Fall, zu gegebenenfalls bestehende betrieblichen Regelungen etc. nötig wären. Sollte der Betriebsrat hier nicht weiterhelfen können, stehen unsere KollegInnen in den Regionalgeschäftsstellen gerne für eine ausführliche und genaue Beschäftigung mit Ihrem Fall zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link:
    http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.9/ueber-uns/kontakt

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