Die Zentralbetriebsratswahl (SE)

Die Vertretung der Beschäftigten geschieht auf unterschiedlichen Ebenen in unterschiedlichen Gremien.
Im Betrieb gibt es den Betriebsrat, den Betriebsausschuss, im Unternehmen den Zentralbetriebsrat, im Konzern die Konzernvertretung. Betriebsratswahlen sind „einfach“, es stellt sich eine gewisse Routine ein.

Zentralbetriebsratswahlen sind schon seltener. Kurz vor Ablauf der Funktionsperiode taucht dann die Frage auf: Wie haben wir es beim letzten Mal gemacht? Worauf müssen wir alles achten? Gibt es Hilfsmittel?

In diesem Seminar behandeln wir vorrangig die Wahl des Zentralbetriebsrates. Aus Erfahrung wissen wir, dass auch die Delegierung in die Konzernvertretung Thema sein kann, daher wird auch dieser Bereich abgedeckt. Wir beschäftigen uns nicht mit der ArbeitnehmerInnenvertretung auf europäischer Ebene (Eurobetriebsrat – EBR).

Termin: 5. März 2018 von 9:00 bis 13:00 Uhr
Ort: ÖGB Catamaran, 1020 Wien Johann Böhm Platz 1 ( Raum Anna Boschek)
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind

Seminarinhalte:

Im Seminar werden u.a. folgende Fragen behandelt:

Wann kann ein Zentralbetriebsrat gewählt werden?
Wer kann zum Zentralbetriebsrat kandidieren?
Wer macht den Wahlvorstand?
Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand?
Was muss bei der Wahl beachtet werden?
Wie werden die Stimmen berechnet?
Kann die Wahl angefochten werden?
Wann ist die Wahl nichtig?
Was ist eine Konzernvertretung? Wie wird die Konzernvertretung gewählt?

Referentin: Mag.a Karin Koller (Rechtschutzsekretärin der Region Wien)

Anmeldung über diesen link!

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