Im betrieblichen Alltag kommt es oft zu Änderungen im Betrieb. Bringt eine solche Betriebsänderung nachteilige Folgen für die Arbeitnehmer/innen mit sich, so können in Betrieben mit Betriebsrat und mindestens 20 beschäftigten Arbeitnehmer/innen die Nachteilsfolgen der Betriebsänderung über den Abschluss einer „Sozialplan-Betriebsvereinbarung“ (Sozialplan) verhindert, beseitigt oder allenfalls gemindert werden. Solche Sozialpläne können allenfalls auch erzwungen werden.
Termin: 03. Oktober 2019, von 9:00 bis 16:30 Uhr
Ort: Bildungszentrum der AK Wien, 1040 Wien Theresianumgasse 16-18
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.
Seminarziele:
- Die TeilnehmerInnen wissen, welche Voraussetzungen zum Abschluss eines Sozialplanes vorliegen müssen.
- Sie haben Kenntnis über die Rechte und Pflichten von Betriebsrat und Betriebsinhaber im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung.
- Sie kennen Beispiele, welche Regelungen in einem Sozialplan vorgenommen werden können und dürfen.
- Im Workshop werden Möglichkeiten um zum Abschluss eines Sozialplanes zu gelangen ebenso erörtert wie die Erzwingung eines Sozialplanes.
Seminarinhalte:
Im Seminar werden ua folgende Fragen behandelt:
- Rechtliche Rahmenbedingungen?
- Wann ist ein Sozialplan möglich, wann erforderlich?
- Was darf im Sozialplan geregelt werden?
- Welche Inhalte kann/darf ein Sozialplan haben?
- Welche Pflichten hat der Betriebsinhaber?
- Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat?
- Kann man einen Sozialplan gegen den Willen des Betriebsinhabers erzwingen?
- Sind Kündigungen verhinderbar?
Referent:
Filipp Friedrich GPA-djp Region Wien Rechtsschutz / Backoffice