Der Sozialplan (SE)

Im betrieblichen Alltag kommt es oft zu Änderungen im Betrieb. Bringt eine solche Betriebsänderung nachteilige Folgen für die Arbeitnehmer/innen mit sich, so können in Betrieben mit Betriebsrat und mindestens 20 beschäftigten Arbeitnehmer/innen die Nachteilsfolgen der Betriebsänderung über den Abschluss einer „Sozialplan-Betriebsvereinbarung“ (Sozialplan) verhindert, beseitigt oder allenfalls gemindert werden. Solche Sozialpläne können allenfalls auch erzwungen werden.

Termin: 03. Oktober 2019, von 9:00 bis 16:30 Uhr
Ort: Bildungszentrum der AK Wien, 1040 Wien Theresianumgasse 16-18

Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.

Seminarziele:

  • Die TeilnehmerInnen wissen, welche Voraussetzungen zum Abschluss eines Sozialplanes vorliegen müssen.
  • Sie haben Kenntnis über die Rechte und Pflichten von Betriebsrat und Betriebsinhaber im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung.
  • Sie kennen Beispiele, welche Regelungen in einem Sozialplan vorgenommen werden können und dürfen.
  • Im Workshop werden Möglichkeiten um zum Abschluss eines Sozialplanes zu gelangen ebenso erörtert wie die Erzwingung eines Sozialplanes.

Seminarinhalte:

Im Seminar werden ua folgende Fragen behandelt:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen?
  • Wann ist ein Sozialplan möglich, wann erforderlich?
  • Was darf im Sozialplan geregelt werden?
  • Welche Inhalte kann/darf ein Sozialplan haben?
  • Welche Pflichten hat der Betriebsinhaber?
  • Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat?
  • Kann man einen Sozialplan gegen den Willen des Betriebsinhabers erzwingen?
  • Sind Kündigungen verhinderbar?

Referent:

Filipp Friedrich GPA-djp Region Wien Rechtsschutz / Backoffice

Anmeldung mit dem Link (Klick!)

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