Nach dem Krankenstand: Wiedereingliedern statt ausmustern (Webinar-Doku)

Seit Juli 2017 ist das Gesetz zur Wiedereingliederungsteilzeit in Kraft und weitaus mehr Betriebe als zu Beginn angenommen, nutzen mittlerweile dieses Instrument. Ziel ist eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsprozess für Personen, die krankheitsbedingt länger ausgefallen sind.

Durch die Wiedereingliederungsteilzeit soll die Arbeitsfähigkeit nach Rekonvaleszenz gestärkt und der längere Verbleib im aktiven Erwerbsleben sichergestellt werden. Die Krankenversicherung leistet in dieser Zeit durch das Wiedereingliederungsgeld eine teilweise Kompensation für das reduzierte Entgelt.

Um eine Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen zu können, bedarf es der gegenseitigen Freiwilligkeit von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in. Es besteht also kein Rechtsanspruch. Die festgestellte Arbeitsfähigkeit ist Grundvoraussetzung für die Wiedereingliederungsteilzeit.

Welche weiteren Voraussetzungen dieses Modell erfordert, wie es in der Praxis gelebt werden kann und welche Mitwirkungsmöglichkeiten Betriebsräte/innen bei diesem Thema haben, wurde in einem Webinar der Gewerkschaft GPA erarbeitet. Thematisiert wurden dabei auch weitergehende Handlungsfelder, denn erfolgreiches Eingliederungsmanagement ist mehr als nur die Reduzierung der Arbeitszeit. Es kann dazu beitragen, die Potenziale für bessere Arbeitsbedingungen zu heben. Somit können nicht nur die unmittelbar betroffenen Kollegen/innen, sondern der gesamte Betrieb und die gesamte Belegschaft davon profitieren.

Die Präsentation der beiden Vortragenden Mag. Isabel Koberwein (GPA, Grundlagenabteilung) und Mag. Claudia Kral-Bast (GPA, Abteilung Arbeit & Technik) hier zum Downloaden: GPA-Präsentation: Wiedereingliederungsteilzeit (PDF)

GPA-Muster-Betriebsvereinbarungen:

Weiterführende Materialien und Links

 

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