100 Jahre Betriebsrätegesetz – Erfolgsmodell Mitbestimmung (Doku)

Vor 100 Jahren wurde im österreichischen Parlament das Betriebsrätegesetz beschlossen. Dieses brachte für ArbeiterInnen und Angestellte erstmals die rechtliche Grundlage zur Mitwirkung im Betrieb und nahm dabei auch weltweit eine Vorreiterrolle ein.

Anlässlich dieses Jubiläums beschäftigten sich BetriebsrätInnen der GPA-djp gemeinsam mit dem Leiter der GPA-djp Bildungsabteilung, Wolfgang Greif und der Historikerin Elisabeth Luif einen Tag lang mit der Entstehung und der Entwicklung der betrieblichen Mitbestimmung in Österreich.

Vor dem Hintergrund der geschichtlichen Skizze richteten wir den Blick in die Gegenwart: Wie können wir die aktuellen politischen Entwicklungen und die zunehmenden politischen Angriffe auf errungene und bewährte Standards der Mitbestimmung in Gesellschaft und Arbeitswelt vor dem geschichtlichen Hintergrund einordnen? Und vor welchen Herausforderungen stehen Betriebsräte und Gewerkschaften heute?

Ein Streifzug durch die Geschichte
Präsentation zum Downloaden

Der Tag startete zunächst mit einem Streifzug zur Geschichte der betrieblichen Mitbestimmung in den letzten 100 Jahren. Im Anschluss konnten die TeilnehmerInnen ihr Wissen anhand von historischen Zeitungsartikeln vertiefen und diskutieren. Wir blickten dabei insbesondere auf folgende Perioden: die Anfangszeit der Republik (1918-1920), die Sozial- und Unternehmenspolitik im Austrofaschismus (1933-1938), den Wiederaufbau nach Ende des 2. Weltkrieges sowie jene des sozialen Aufbruchs in den 1970er Jahren.

Die Anfangszeit der Republik: Das Betriebsrätegesetz wurde in Österreich erstmals im Mai 1919 verabschiedet. Es entstand im Kontext der revolutionären Umbruchsituation im ausgehenden Ersten Weltkrieg. Die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) konnte die Angst der bürgerlichen Parteien vor einer Revolution nutzen, um über das Parlament grundlegende demokratische und soziale Rechte für die arbeitende Bevölkerung zu erreichen. Das Betriebsrätegesetz sollte dabei die Funktion einnehmen, die ArbeitnehmerInnen auf die Betriebsführung in der sozialisierten Wirtschaft vorzubereiten. Bereits 1919 hatten Betriebsräte inhaltlich weitgehende Rechte, die auch heute noch als Gerüst der Betriebsratsarbeit gelten können.

Die Abschaffung der Demokratie: Mit der Ausschaltung des Parlamentes startete das austrofaschistische Regime im Jahr 1933 mit der Durchsetzung einer autoritären Krisenlösungspolitik, die neben drastischen Einsparungen im Sozialbereich auch zu einer Ausschaltung bzw. Umpolitisierung sämtlicher Strukturen der organisierten Arbeiterbewegung führte. Das betraf nicht nur freie Gewerkschaften, die Arbeiterkammern sowie die Institutionen der Sozialversicherung. Auch Betriebsräte wurden – so sie nicht regimetreu verbunden waren – in hohem Maß ihres Amtes erhoben und durch sog. Werksgemeinschaften ersetzt. Diese wurde als „Schicksalsgemeinschaft“ zwischen Unternehmern und Belegschaft verstanden, jegliche Entscheidungen waren allerdings an die Zustimmung des Unternehmers gebunden. – Keine Spur mehr von Mitsprache und Demokratie am Arbeitsplatz.

Nach dem Zweiten Weltkrieg: Als Lehre aus der Geschichte und „im Geist der Lagerstraße“ kam es zu einer langen Phase der Zusammenarbeit der beiden großen Parteien SPÖ und ÖVP. Neben der Gründung des überparteilichen ÖGB war dafür vor allem die Etablierung der Sozialpartnerschaft ein wichtiger Ausdruck. Das Betriebsrätegesetz der Ersten Republik wurde wieder aufgegriffen und Stück für Stück substantiell erweitert. In den 1970er erfolgte ein systematischer und weitgehender Ausbau: Im Kontext von Hochkonjunktur und Vollbeschäftigung sowie der SPÖ-Alleinregierung unter Bruno Kreisky wurde Ende 1973 das Arbeitsverfassungsgesetz beschlossen. Das kollektive Arbeitsrecht wurde damit vereinheitlicht – somit das KV-Recht mir dem BR-Recht in einem Gesetz kodifiziert. Und die betriebliche Mitbestimmung erfuhr wichtige Erweiterungen, das betraf erweiterte Freistellungen sowie Informations- und Interventionsrechte für den Betriebsrat ebenso wie Rechte zur wirtschaftlichen Mitbestimmung, wie beispielsweise die Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat.

Aktuelle Herausforderungen: Der Blick in die Geschichte verdeutlicht, dass die heutigen Mitbestimmungsrechte in den Betrieben, sowie die Institutionen der Arbeiterbewegung keine Selbstverständlichkeit waren und der Ausbau und der Erhalt demokratischer Standards immer wieder aufs Neue erkämpft werden mussten. Auch heute stehen wir vor neuen Herausforderungen: So verändern Digitalisierung und Globalisierung die Arbeitswelt in vielfacher Weise. Die Hegemonie neoliberaler Politik hat in den letzten 30 Jahren zu weitreichenden Privatisierungen und zur Konzentration wirtschaftlicher Macht geführt. Ein immer größerer Teil der Bevölkerung ist von Prekarisierung und Unsicherheit am Arbeitsmarkt konfrontiert. Dazu kommt, dass im Zuge der Wirtschaftskrise nach 2008 in vielen EU-Ländern Gewerkschaftsrechte abgebaut wurden. In den letzten Jahren hat hier die Schwarz-Blaue Bundesregierung auch in Österreich „nachgezogen“ und erstmals in der 2. Republik direkte Angriffe auf Arbeitsrechte und den Sozialstaat angestrengt.

Zum Weiterlesen & Downloaden

Blick auf die aktuelle Situation: Obwohl die Zahl von Betriebsräten in den letzten 15 Jahren sinkt, zeigt eine europäische Studie, dass nicht nur Arbeitnehmer/innen von Institutionen der Belegschaftsvertretung wie etwa Betriebsräten profitieren, sondern auch viele ManagerInnen betriebliche Mitbestimmung befürworten. Dennoch versuchen auch in Österreich immer wieder auch namhafte Unternehmen, Betriebsräte zu verhindern. Erst jüngst wurden etwa bei der Parfümeriekette Douglas zwei Angestellte gekündigt, nachdem sie einen Betriebsrat gründen wollten. Die beiden holten sich in Folge rechtliche Unterstützung bei der GPA-djp und ihre Geschichte erreichte mediale Aufmerksamkeit.

Die Geschichte der Mitbestimmung ist nicht zu Ende: Neue Herausforderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Arbeitswelt verlangen nach neuen Antworten und Perspektiven. In diesem Sinn gibt es seitens der Gewerkschaften ein breites Bündel an Forderungen zu neuen und nachgebesserten Strukturen und Rechte, damit eine möglichst breitenwirksame, effiziente und starke Belegschaftsvertretung auch morgen noch Realität ist.

Zum Weiterlesen & Downloaden

Fazit 1: Formale Rechte sind nur wirksam, wenn auch für deren reale Umsetzung gekämpft wird – deswegen braucht es betriebs- und branchenübergreifende Organisationen wie die Gewerkschaften oder Arbeiterkammern. Eine öffentliche Debatte kann dazu beitragen, (oft jüngere) KollegInnen auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und den Druck auf Unternehmen zu erhöhen.

Fazit 2: Obgleich wir nicht in den 1930er Jahren leben ist festzustellen, dass seit der Zeit der Faschismen in Österreich kein vergleichbarer Angriff auf die Rechte der ArbeitnehmerInnen stattgefunden hat, wie zu Zeiten der letzten Bundesregierung. Daher ist es – wie generell bei allen Fragen zur Demokratie, bei Grundrechten, bei Meinungs- und Medienfreiheit – auch bei politischen Vorstößen zur Einschränkung der Mitbestimmung in der Arbeitswelt so wichtig „den Anfängen zu wehren“.

Fazit 3: Dennoch müssen Vergleiche mit der Vergangenheit differenziert ausfallen und die jeweiligen – sehr unterschiedlichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Betracht ziehen. – Es gibt keinen „Geschichtsdeterminismus, d.h. aus der historischen Erfahrung ist keine im Vorhinein festgelegte Zukunft abzuleiten. Denn was passieren wird, hängt immer noch davon ab, wie wir uns als ArbeitnehmerInnen und Betriebsrätinnen in und mit der Gewerkschaft politisch organisieren und handeln.

Fazit 4: Die Geschichte der Mitbestimmung ist nicht zu Ende. Neue Herausforderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Arbeitswelt verlangen nach neuen Antworten und Perspektiven. In diesem Sinn gibt es seitens der Gewerkschaften ein breites Bündel an Forderungen zu neuen und nachgebesserten Strukturen und Rechte, damit – eine möglichst breitenwirksame, effiziente und starke Belegschaftsvertretung auch morgen noch Realität ist.

In diesem Sinn wurde zum Abschluss des Seminares ein Blick auf die umfangreichen Forderungen geworfen, die der ÖGB in seinem Bundeskongress 2018 im Kapitel Mitbestimmung aufgestellt hat.

Zum Weiterlesen & Downloaden

Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert