Im betrieblichen Alltag kommt es oft zu Änderungen im Betrieb. Bringt eine solche Betriebsänderung nachteilige Folgen für die Arbeitnehmer/innen mit sich, so können in Betrieben mit Betriebsrat und mindestens 20 Beschäftigten die nachteiligen Folgen dieser Betriebsänderung über einen Sozialplan (Abschluss einer „Sozialplan-Betriebsvereinbarung“) verhindert, beseitigt oder gemindert werden. Solche Sozialpläne können allenfalls auch erzwungen werden.
Termin: 23. Jänner 2020, von 9:00 bis 16:30 Uhr
Ort: Bildungszentrum der AK Wien, 1040 Wien Theresianumgasse 16-18
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.
Seminarziele:
Die Teilnehmer/innen
- haben Kenntnis über die Rechte und Pflichten von Betriebsrat und Betriebsinhaber im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung;
- kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und wissen, welche Voraussetzungen zum Abschluss eines Sozialplanes vorliegen müssen;
- wissen wann ein Sozialplan möglich und wann ein solcher erforderlich ist;
- kennen Beispiele, welche Regelungen in einem Sozialplan vorgenommen werden können und dürfen;
- erörtern Möglichkeiten, um zu einem Sozialplan zu gelangen, bis hin zur möglichen Erzwingung eines Sozialplanes (auch gegen den Willen des Betriebsinhabers);
- Diskutieren u.a. auch die Frage, ob Kündigungen zu verhindern sind.
Referent:
Filipp Friedrich GPA-djp Region Wien Rechtsschutz / Backoffice