Arbeitszeitrecht (Doku)

GPA-djp Seminar „Arbeitszeitrecht“, Foliensatz (PDF)

Im zweitägigen Seminar zum Arbeitszeitrecht wird ein detaillierter Einblick in die rechtlichen Grundlagen und gesetzlichen Regelungen zu Fragen rund um Arbeitszeitregelungen vermittelt. Arbeitszeit ist nach wie vor das zentrale Thema im Interessenkonflikt Arbeitgeber/Arbeitnehmer und daher auch Kernthema der gewerkschaftlichen Arbeit. Sowohl auf betrieblicher Ebene der Mitbestimmung etwa durch Betriebsvereinbarungen, als auch auf der Branchenebene durch Kollektivverträge und auf gesetzlicher Ebene durch Gesetze gilt es für BetriebsrätInnen und Gewerkschafterinnen hier gut gerüstet, kompetent und handlungsfähig zu sein.

Arbeitszeitrecht – Schutzrecht im Zentrum des Interessenkonflikts

Lohnarbeit bedeutet auch immer, dass die arbeitende Person sich in der Sphäre des Arbeitszeitgesetzes AZG bewegt. Arbeitszeit und ihre rechtliche Einordnung in verschiedene Arbeitsmodelle, hat letztlich enorme Auswirkungen auf das gesamte Leben des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin. Sie bestimmt nicht nur direkt das Entgelt oder mögliche Zuschläge und somit unseren persönlichen Wohlstand. Arbeitszeit auch den Teil unseres Lebens, indem wir nicht unserer Lohnarbeit nachgehen: das Ausmaß und die Qualität unserer Freizeit, unsere Pausen- und Ruhephasen, unser Familienleben und unsere körperliche und geistige Gesundheit – kurzum unser Mensch sein. Arbeitszeitrecht ist somit ein Schutzrecht vor übermäßiger Inanspruchnahme unserer Arbeitskraft durch den Arbeitgeber (vgl. GPA-djp Seminar „Arbeitszeitrecht“, Foliensatz (PDF), Folie 16).

Brainstorming mit den TeilnehmerInnen

Brainstorming: Die TeilnehmerInnen stellen sich vor und teilen der Runde mit, welche Themen sie besonders interessieren und heften ihre Wünsche an die Pinnwand

Bei Diskussionen um neue Beschäftigungs- und Arbeitszeitmodelle in der Arbeitswelt, geht es immer auch um die Verfügung über die der Lebenszeit der Arbeitnehmerinnen, also um die (Macht-)Frage, wer kann in welchem Ausmaß über die Verwendung von Lebenszeit bestimmen.

„Es geht um den Streit zwischen Kapital und Arbeit, wer über die Arbeits- und Lebens-Zeit der Träger der Arbeitskraft verfügt. Dieser Konflikt ist ein Kernkonflikt der kapitalistischen Moderne. Und das ist kein Zufall, denn: Wer über Zeit verfügt, herrscht.“ (Hans-Jürgen-Urban: [Arbeits-]Zeit – Schanier zwischen Arbeit, Leben und Gesundheit. Konturen eines humanen Arbeitszeitregimes. In: Lothar Schröder / Hans-Jürgen-Urban [Hrsg.]: Gute Arbeit. Streit um Zeit – Arbeitszeit und Gesundheit. Frankfurt/M. 2017: Bund Verlag, Seite 35-53, Seite 35.)

Es lohnt sich daher nicht nur für jede/n Einzelne/n, sich im Sinne seiner/ihrer Selbstbestimmungsmöglichkeiten mit den Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit Arbeitszeitgestaltung auseinanderzusetzen, im Sinne einer gewerkschaftlichen Durchsetzung der Interessen der ArbeitnehmerInnen ist Kompetenz zu diesen Fragen unumgänglich. Untermauert wird dies anhand des Befundes von Bernhard Schwarz in der Einleitung zur kommentierten Ausgabe des Arbeitszeitgesetzes, der eine breite Umgehung der arbeitszeitrechtlichen Schutzbestimmungen vermuten lässt:

„Neben der Straßenverkehrsordnung gehört das Arbeitszeitgesetz vermutlich zu jenen an eine breite Öffentlichkeit gerichteten Normen, die in der Praxis am häufigsten übertreten werden.“

Das mag sicher auch an der Komplexität der gesetzlichen Bestimmungen liegen:

„Kein anderes Teilgebiet des Arbeitsrechts ist für die praktische Anwendung so schwer zugänglich wie das Arbeitszeitrecht. Andererseits spielt die Gestaltung der Arbeitszeit für die Betroffenen eine ganz entscheidende Rolle. Klarheit und ausreichende Information über die Rechtsgrundlagen sind für sie deshalb besonders wichtig.“

Besonderer Dank bebührt an dieser Stelle allen BetriebsrätInnen für ihren Einsatz für die Beschäftigten sowie auch den beiden Vortragenden, die dieses Seminar gestalten und den komplexen und mitunter unübersichtlichen Gesetzes-Dschungel des Arbeitszeitrechts zugänglich machen.

Nach Themen sortierte Wunschliste der TeilnehmerInnen, die im Laufe des Seminars abgearbeitet wird (links) und ein Rechenbeispiel zum Entgelt bei verschiedenen Arbeitsvertägen mit Überstunden (rechts)

Nach Themen sortierte Wunschliste der TeilnehmerInnen, die im Laufe des Seminars abgearbeitet wird (links) und ein Rechenbeispiel zum Entgelt bei verschiedenen Arbeitsverträgen mit Überstunden (rechts)

Kompetenz und Handlungsfähigkeit

Im Zusammenhang mit den gesetzlichen Grundlagen zu arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen sind Rolle und Aufgaben des Betriebsrats als Vertretungsorgan der Belegschaft mit betrieblichen Mitbestimmungsrechten von wesentlicher Bedeutung. Wissen und Verständnis des Rechts werden im Seminar mit praktischen Möglichkeiten der Mitbestimmung und Interessendurchsetzung verbunden. Arbeitszeitgesetz (AZG) und Arbeitsruhegesetz (ARG) werden mit den Teilnehmerinnen genauso erarbeitet und behandelt wie Muster für mögliche Betriebsvereinbarungen und der Verfahrensablauf bei Schlichtungsstellen im Falle von Konflikten, die innerbetrieblich nicht geklärt werden können oder in denen die Parteien zu keiner Einigung kommen. Durch Fragen und intensive Diskussionen gestalten die TeilnehmerInnen das Seminar aktiv mit. Darüber hinaus nutzen sie das Seminar nicht nur als Möglichkeit, sich Tipps und Ratschläge der ExpertInnen einzuholen, sondern auch, um sich mit anderen BetriebsrätInnen über Erfahrungen auszutauschen und sich zu vernetzen. Individuelle Erfahrungen, ähnliche Problemfälle im Betrieb sowie praktikable Lösungswege tragen genauso zum Kompetenzgewinn bei, wie die Arbeit mit den vorbereiteten Unterlagen.

Dennoch, es ist nicht der Anspruch des Seminars konkrete Einzelfälle mehr als zu Illustrationszwecken zu besprechen. Es wäre eine unrealistische Zielsetzung in diesem Rahmen individuelle Fälle lösen zu wollen. Für diese Fälle bietet die GPA-djp jedem Betriebsrat umfassende Unterstützung und Beratung an, für die sich die BetriebsrätInnen an den/die für ihren Betrieb zuständige/n RegionalsekretärIn wenden können. Ziel des Seminars ist es vielmehr, den TeilnehmerInnen einen fundierten Überblick zum Thema Arbeitszeitrecht, Arbeitsruherecht etc. zu vermitteln, sodass sie sich bei ersten Fragen und Problemen im Betrieb sattelfest fühlen, wissen wo sie zu den wichtigsten Informationen kommen, welche weiteren Schritten für’s Erste unmittelbar notwendig sind und an wohin sie im für Unterstützung wenden können.

Nach einer Auffrischung einiger Grundlagen aus den Basiskursen, wird über folgende Punkte im Seminar ausführlich gesprochen. Dabei ist die Schwerpunktsetzung gruppenabhängig: Die TrainerInnen gehen auf Themenwünsche und Bedürfnisse ein, die die TeilnehmerInnen zu Beginn des Seminars gesammelt haben. Somit werden einige Punkte eventuell intensiver besprochen, andere vielleicht nur angeschnitten.

1. Hardfacts und statistische Daten in Bezug auf Beschäftigung und Arbeitszeit zum Standort Österreich im EU-Vergleich

  • Arbeitsvolumen
  • wöchentliche (wöchentliche) Arbeitszeiten von Voll- und Teilzeitbeschäftigten
  • Teilzeitquote
  • Anteil von Männern und Frauen

2. Rechtquellen zur Arbeitszeit – was ist Arbeitszeit?

  • Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/ EG über Arbeitszeit, (wöchentliche) Ruhezeit und Höchstarbeitszeit
  • österreichisches Arbeitzeitgesetz AZG : Zeitspanne, Ruhezeit, Ruhepausen, Normalarbeitszeit, Lage und Ausmaß der Arbeitzeit
  • Betriebsvereinbarungen, Kollektivverträge
  • Stufenbau der Rechtsordnung

3. Normalarbeitszeit

  • gesetzliche Grundlage im AZG
  • Ausweitung und Bedingungen
  • Unterschiede und Abweichung bei Schichtarbeit, GLAZ, Bereitschaft etc.

4. Lage und Ausmaß der Arbeitszeit

  • Vertraglich vereinbart in Schriftform
  • Vereinbarung von Beginn und Ende  der AZ
  • Änderung der Lage/ des Ausmaßes: Welche Voraussetzungen sind nötig, damit ArbeitnehmerInnen oder Arbeitgeber Lage und Ausmaß ändern können? (Frist, Interessen des Arbeitnehmers, Betriebsvereinbarung etc.)

5. Wochenarbeitszeit und Höchstgrenzen

  • Wieviel Arbeit darf unter welchen Bedingungen in einer Kalenderwoche geleistet werden?
  • Tägliche und wöchentliche Höchstgrenzen und Ausnahmen bei bestimmten Berufsgruppen bzw. Tätigkeitsfeldern
  • Anpassungsmöglichkeiten durch Kollektivvertrag
  • Arbeitszeitgrenzen bei Voll- und Teilzeit: was ist rechtlich (unter Bedingungen) zulässig und was nicht?

6. Überstunden: Grenzen und Verpflichtung

  • Wann liegen Überstunden vor?
  • Grenzen der Normalarbeitszeit, Zeitguthaben, Durchrechnungszeitraum, Übertragung
  • Bedingungen und gesetzlicher Rahmen von Überstunden, Maximum
  • Regelungen im AZG, KV und Betriebsvereinbarungen, wann darf Arbeitszeit ablehnen?
  • Bedingungen, bei denen ArbeitnehmerInnen verpflichtet ist Überstunden zu leisten

7. Zeitguthaben

  • Abgeltung zum Ende eines Arbeitsvertrag oder Verlängerung der Kündigungsfrist
  • Abbau von Zeitguthaben
  • Festlegung Ausgleich bzw. Abgeltung
  • Handhabung/ Gesetzeslage des Ausgleich und Abgeltung bei Überstunden bei unterschiedlichen Arbeitsverträgen (Pauschal, All-In,..)

8. Pflichten des Arbeitgebers

  • Aushangpflicht im Betrieb über Beginn, Ende, Ruhepause etc. der Normalarbeitszeit bzw. der gleitenden Arbeitszeit (GLAZ)
  • Aufzeichnungspflicht der geleisteten Arbeitsstunden, sodass Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen überprüfbar ist
  • Möglichkeiten der Übertragung der Aufzeichungspflicht auf ArbeitnehmerInnen
  • Überprüfung durch Arbeitgeber
  • Auskunftspflicht des Arbeitgebers gegenüber Arbeitsinspektoriat; das Arbeitsinspektorat kann Aufzeichnungen kontrollieren

9. Ruhepausen

  • Was ist eine Ruhepause und wann liegt eine Rechtsverletzung dessen vor?
  • Ab welchem Ausmaß an Tagesarbeitszeit ist Ruhepause in welchem Ausmaß zu gewährleisten?
  • Möglichkeiten der Teilung der Pausenzeiten (durch Betriebsrat bzw. Arbeitsinspektorat zu bewilligen)
  • Ausnahmeregelungen (Schichtbetrieb, Nachtschwerarbeit)
  • Unzulässigkeiten im betrieblichen Alltag und OGH-Rechtsprechungen werden besprochen

10. Ruhezeit

  • Sowohl von AZG als auch auf EU-Gesetzesebene sind nach der täglichen Arbeitszeit mindestens 11 zusammenhängende Stunden Ruhezeit zu gewährleisten
  • Es werden Ausnahmen besprochen (z.B. Rufbereitschaft), wann diese möglich sind und wer darüber entscheiden darf (Betriebsvereinbarung, Kollektivvertrag, Arbeitszeitgesetz)
  • Anspruch auf ununterbrochene Ruhezeit je KW, Wochenendruhe, Wochenendarbeit, Wochenruhe
  • Ersatzruhe bei Beschäftigung während wöchentlicher Ruhezeit, Sonderregelungen
  • Feiertagsruhe, fiktives Ausfallsprinzip, Feiertagsarbeit

11. Weg-  und Reisezeit, Ruf- und Bereitschaftdienst

  • Weg von Wohnstätte zum Arbeitsplatz (Wegzeit) generell unvergütet (mit Ausnahmen)
  • Unterschied zwischen aktiver und passiver Reisezeit und Auswirkungen auf Ruhezeit, tägliche Maximalarbeitszeit, Entgelt etc.
  • Arbeitsbereitschaftszeiten als Arbeitszeit und die Auswirkung auf Höchstgrenzen der Arbeitszeiten
  • Abgrenzung von Arbeitsbereitschaft zu Rufbereitschaft, die nicht als Arbeitszeit zählt

12. Weitere Arbeitszeit- und Beschäftigungsmodelle

  • Teilzeitarbeit: wann liegt sie vor? Rechte und Plfichten von ArbeitnehmerIn, ArbeitgeberIn, Betriebsrat; Verteilung, Ausmaß, Lage der Arbeitszeit; Möglichkeiten bzw. Voraussetzung zur Änderung der Lage der Arbeitszeit; Mehrarbeit bei Teilzeitarbeit; Sonderreformen (z.B. Elternteilzeit, Altersteilzeit etc.)
  • Gleitende Arbeitszeit (GLAZ): wann liegt sie vor? Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerIn, ArbeitgeberIn, Betriebsrat; Betriebsvereinbarung bzw. Dienstvereinbarung und was sie zu enthalten haben; Überstunden und Übertragungsmöglichkeiten, Zeitguthaben
  • Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (KAPOVAZ), Jobsharing, Vertrauensarbeitszeit, Flexibilisierung

13. Betriebsvereinbarungen (BV)

  • Was ist eine BV, was deckt sie ab, was nicht?
  • Wann sinnvoll bzw. zwingend erforderlich (GLAZ),
  • Kompetenzabgrenzung, Kompetenzübertragung, Rolle des Betriebsrats
  • Aufbau und wichtige Inhaltspunkte einer BV je nach dem um welches Arbeitszeit-/ Beschäftigungsmodell es sich handelt.
  • Kundmachungspflicht im Betrieb, Hinterlegungspflicht bei Interessenvertretern
  • Rechtswirkung einer BV und Auslegung bzw. Judikatur von BV-Inhalten bei Rechtsstreit
  • Geltungsbereich/ Geltungsdauer einer BV
  • Vorteile für die ArbeitnehmerInnen (z.B. Günstigkeitsprinzip)
  • Bei Uneinigkeit bzgl. BV zwischen Betriebsrat und AG entscheidet auf Antrag in letzter Instanz die Schlichtungsstelle

„Bildet euch, bewegt euch, organisiert euch!“

Wie einleitend bereits kurz ausgeführt, spielen bei der Gestaltung von Arbeitszeit Machtverhältnisse eine entscheidende Rolle. Neben den Daten und Fakten sowie den rechtlichen Fragen rund um das Arbeitszeitrecht, geht es in diesem (wie auch in unseren anderen) Seminaren daher auch um die Bedeutung gewerkschaftlicher und betriebsrätlicher Positionierung mit der und für die Belegschaft. Durch das Arbeitsrecht wird einerseits unser betrieblicher Alltag in erheblichem Maße mitbestimmt, andererseits begleiten uns diese gesetzlichen Bestimmungen aber auch bis in die Freizeit – bis nach Hause durch die Wohnungstür, ins Familienleben etc. und können mitunter sogar über einen großen Teil unserer Privatlebens oder sogar der Schlafenszeit verfügen (siehe KAPOVAZ oder Rufbereitschaft). Kompetent in Fragen des Arbeits(zeit)rechts zu sein, bedeutet demnach grundsätzlich auch, Stellung beziehen zu können.

„Prinzipiell ist in der Arbeitszeitpolitik zwischen Maßnahmen zu unterscheiden, die im Interesse der ArbeitnehmerInnen, der ArbeitgeberInnen oder beiden liegen. Einige dieser Elemente, wie z.B. Gleitzeit, sind durchaus auch durch die Interessen der ArbeitnehmerInnen bestimmt, um beispielsweise Arbeit und Familie oder Freizeit besser vereinen zu können. Aktuell werden aber vor allem Maßnahmen diskutiert, die ausschließlich im Interesse der Unternehmen liegen. In der aktuellen Debatte geht es vor allem um die Ausweitung der Höchstarbeitszeit. Die Durchsetzung  würde vor allem Unternehmen Einsparungen bringen, diese müssten noch weniger der aktuell ca. 270 Millionen Überstunden vergüten. Begründet wird dies häufig dadurch, dass flexiblere Arbeitszeiten Beschäftigung schaffen würden. [Und das, obwohl bereits seit Beginn der 1990er Jahre große Flexibilisierungsschritte gesetzt wurden, Anmerkung: Thomas Kreiml.]“ (Beirat für gesellschafts-, wirtschafts- und umweltpolitische Alternativen: Arbeitszeit: Verkürzung statt Flexibilisierung, Factsheet II, September 2017, PDF.)

Auch die Digitalisierung der Arbeitswelt stellt uns bezüglich Arbeitsrecht und Arbeitzeitmodellen vor neue Herausforderungen. Schließlich begünstigt sie die Logik durchflexibilisierter und digitalisierter Beschäftigungsverhältnisse, die für viele ArbeitnehmerInnen äußerst problematisch sind. Homeoffice, Cloudworking, Jobsharing, KAPOVAZ etc. mögen einigen ArbeitnehmerInnen in bestimmten Lebenssituationen vielleicht willkommen sein. Gesamtgesellschaftlich und aus gewerkschaftlicher Perspektive stellen sie keine nachhaltige Entwicklung im Sinne guter Arbeit in einer humanisierten Arbeitswelt dar.

„All diese Formen der Arbeitsorganisation wälzen unternehmerisches Risiko auf Arbeitnehmer ab. Für die Arbeitgeber bedeuten flexiblere Arbeitszeiten also vor allem geringere Kosten für eine Anpassung des Faktors Arbeit an Auftragsschwankungen.“ (Franz Astleithner: Der Zwölf-Stunden-Arbeitstag – zurück ins 19. Jahrhundert? Wiener Zeitung 20.02.2017.)

Angesichts dieser arbeitsmarktpolitischen und gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, brauchen wir weiterhin kritische und engagierte BetriebsrätInnen, die die Interessen der Belegschaften organisieren.

Weiterführende Informationen und Materialien

Dokumentation unter tatkräftiger Mitarbeit von Markus Stern.

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