In der Personalverrechnung werden, wie der Name schon treffend beschreibt, die Löhne und Gehälter abgerechnet. Dabei gibt es viele Aspekte zu beachten, bis letztendlich der fertige Nettobezug (= Auszahlungsbetrag an den/die Beschäftigte) errechnet ist, denn die Personalverrechnung umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Betrieb beschäftigten ArbeitnehmerInnen. So sind bei den Abrechnungen folgende Rechtsbereiche zu beachten:
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht und
- andere abgabenrechtliche Bestimmungen
In diesem Seminar lieferte Verena Kränkl einen umfassenden Überblick über alle diese Aspekte der Personalverrechnung und diskutierte diese mit den teilnehmenden BetriebsrätInnen.
Wir stellen hier einige wichtige Unterlagen zum Thema sowie die Präsentation der Referentin zum Download zur Verfügung:
- Überblick über die Personalverrechnung 2020 – Präsentation Verena Kränkl
- Beitragskalender 2020 – ÖGK
- AK Wien: Personalverrechnung_Kompakt_2019
in Ergänzung: veränderte Werte für 2020 (u.a. Höchstbeitragsgrundlagen, Geringfügigkeitsgrenzen, Beitragsgrundlagen, Grenzbeiträge etc.)