Was ändert sich im Jahr 2020 in der Sozialversicherung? (Doku)

In Fokus dieses Seminares, an dem ca. 25 Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus den unterschiedlichsten Branchen teilnahmen, standen die Folgen der umfassenden gesetzlichen Eingriffe im Zuge der sog. Reform der Sozialversicherung (SV) durch die letzte Bundesregierung in den Jahren 2018-2020.

Dabei erfuhren die Teilnehmer/innen nicht nur Grundlegendes zu Geschichte und Funktion der Sozialversicherung sowie deren Grundprinzipien (Selbstverwaltung, Pflichtversicherung, solidarische Finanzierung und Risikotragung, Gemeinwohl- statt Gewinnorientierung). Mit Vertreter/innen und Betriebsräten aus den Einrichtungen der Sozialversicherung (AUVA, ehem. WGKK) konnten sie darüber hinaus die konkreten Auswirkungen des SV-Umbaus auf die Patienten/innen, die Versicherten, die Beschäftigten in den SV-Einrichtungen und generell für die Gesellschaft diskutieren.

Mit den Teilnehmer/innen diskutierten:

– David Mum, Leiter der Grundlagenabteilung in der GPA-djp
– Florian Burger, Abteilung Sozialversicherung in der AK Wien
– Songül Kepez, Bundesrechtsabteilung in der GPA-djp
– Erik Lenz, Vorsitzender BR der AUVA
– Alois Bachmeier, Obmann der ehem. WGKK

Dabei standen folgende Fragen im Zentrum:

  • Wie ist die SV aufgebaut? Was ändert sich durch den SV-Umbau?
  • Wie sehen die neue Strukturen aus? Welche SV-Träger gibt es noch?
  • Welche Auswirkungen hat die Machtverschiebung in den SV-Leitungsgremien?
  • Welche Ziele haben die Vertreter/innen der Dienstnehmer/innen, welche die Dienstgeber/innen in der Sozialversicherung?
  • Welche Risiken deckt die SV ab? Welche Änderungen gibt es beim Leistungsspektrum für die Versicherten?
  • Was ändert sich bei der finanziellen Ausstattung der Kranken- und Unfallversicherung?
  • Was bedeutet das für die Beschäftigten in den Sozialversicherungen?
  • Was bedeutet das VfGH-Erkenntnis zur SV-Reform?

Siehe dazu die Präsentation Ohne Sozialversicherung kein Sozialstaat von David Mum, dem Leiter der Grundlagenabteilung in der GPA-djp und Florian Burger, Abteilung Sozialversicherung in der AK Wien.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Kritik des ÖGB und der AK sowie der Gewerkschaften, v.a. auch der GPA-djp u.a. an der de facto „Enteignung der Versicherten“ durch die völlige Verschiebung der Macht zugunsten der Arbeitgebervertretungen in den Entscheidungsgremien der SV-Träger. Darüber hinaus wurde über mögliche Privatisierungen und mögliche zusätzliche Selbstbehalte für Patient/innen in der Gesundheitsvorsorge reflektiert.

Siehe dazu u.a.

Wenig überraschend wurde dabei ausgeführt und bilanziert, dass damit in historisch gewachsene Grundprinzipien zur Sozialen Sicherung in Österreich in einer brachialen Art und Weise eingegriffen wurde, die einer Zerschlagung bislang gut funktionierender Strukturen nahekommt. Das betrifft die Gesundheitsversorgung gleichsam wie die Unfallversicherung.

Siehe dazu die Präsentation Die Bedeutung der 4 Säulen der AUVA für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem von Erik Lenz und Martina Kronsteiner (AUVA Zentralbetriebsrat).

Das betrifft auch das in Österreich so bewährte Organisationssystem der Selbstverwaltung, welches bislang als Grundlage einer demokratischen Vertretung der Versicherten in der Sozialversicherung galt.

Ein weiterer Schwerpunkt galt dem Verfahren zu den verfassungsrechtlichen Bedenken beim VfGH (u.a. zu den Eingriffen in die Selbstverwaltung).

Siehe dazu die Präsentation SV-Rreform. Verfassungsrechtliche Untersuchung von Songül Kepez, GPA-djp Bundesrechtsabteilung.

Weiterführende Artikel u.a.

Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert