Das warf und wirft Fragen seitens der betroffenen Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten auf, Home Office in ihrem Sinne zu gestalten: was darf der/die Arbeitgeber*in verlangen, wofür muss er/sie sorgen? Erst recht waren und sind Betriebsrät*innen mit einer Vielzahl an Fragen konfrontiert, da in den seltensten Fällen bereits Regelungen zum Home Office in den Betrieben vorhanden und die rechtlichen Grundlagen von Home Office alles andere als kompakt geregelt sind.
Das GPA-djp Webinar zum Thema Home Office
In unserem Webinar „Home Office – und was Covid-19 damit zu tun hat“ bietet Michael Gogola (GPA-djp Grundlagenabteilung / Abt. Arbeit und Technik) einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen rund um das Thema Home Office und die aktuellen diesbezüglichen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Darüber hinaus werden empfehlenswerte Regelungsinhalte von Betriebsvereinbarungen vorgestellt und diskutiert.
Folgende Themen und Fragestellungen stehen im Fokus des Webinars:
- Überblick über die wichtigsten Grundbegriffe zum Thema;
- rechtliche Grundlagen und Behandlung von Fragen wie Arbeitszeit, Zurverfügungstellung von Equipment, Versicherungsschutz bei Unfall im Home Office, Haftung, Arbeitszeit(-aufzeichnung), Leistungs- und Verhaltenskontrolle;
- Regelungen, die in Betriebsvereinbarungen berücksichtigt werden sollten;
- zentralen Fragen, denen Betriebsrät*innen beim Thema Home Office nachgehen sollten.
Fragen und Antworten
Einige Fragen aus dem Webinar und die Anworten von Michael Gogola:
Frage: Ist es bei Gleitzeit ohne Kernzeit möglich, die Tagesarbeitszeit innerhalb des Gleitzeitrahmens in mehere Blöcke zu unterteilen?
Michael Gogola: Ja, grundsätzlich ist das möglich. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Mindestruhezeiten eingehalten werden.
Frage: Home Office mit Gleitzeit: Kann man einen gesonderten Gleitzeitrahmen für Home Office vereinbaren? Bsp.: Mütter/Väter, die nach dem zu Bett bringen der Kinder im Home Office arbeiten, weil sie vorher nicht in Ruhe arbeiten können. Ist das zu empfehlen?
Michael Gogola: Grundsätzlich ist das möglich. Empfehlenswert erscheint mir ein solches Vorgehen allerdings in den meisten Fällen nicht, da die Gefahr besteht, dass die Mindestruhezeiten (11 Stunden) nicht eingehalten werden können.
Frage: Kann eine Betriebsversammlung auch virtuell, also aus dem Home Office heraus, veranstaltet werden bzw. ist das dann tatsächlich als Betriebsversammlung zu werten oder muss diese immer mit persönlicher Anwesenheit verbunden sein?
Michael Gogola: Aus meiner Sicht kann eine Betriebsversammlung auch virtuell abgehalten werden, wenngleich das die physische Abhaltung einer Betriebsversammlung wohl nicht vollständig ersetzen kann. Probleme könnten sich insbesondere bei (geheimen) Abstimmungen ergeben, weshalb einer „echten“ Betriebsversammlung unter Anwesenheit der Beschäftigten jedenfalls der Vorzug gegeben werden sollte.
Unterlagen und weiterführende Links
(Juli – September 2020)
- Plötzlich im Homeoffice: Chancen, Risiken und Regelungsbedarf
- Coronavirus: Das müssen Sie bei Home-Office beachten! Muster für Betriebsvereinbarungen zum Download.
- Alltag im Home Office: FAQs auf www.jobundcorona.at
- Experte bestätigt: Im Home Office wird mehr gearbeitet als im Büro
Artikel zum Thema auf kompetenz-online.at
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