„Die Tarifautonomie ist das Recht, an Stelle staatlicher Rechtsetzung in kollektiver Selbstbestimmung die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch freie Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmervereinigungen und Arbeitgebern zu regeln und zu diesem Zwecke Tarifverträge abzuschließen.”
Verfassungsrechtliche Grundlage der Tarifautonomie:
Artikel 9, Absatz 3 Grundgesetz
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