Der Sozialplan (SE)

Im betrieblichen Alltag kommt es oft zu Änderungen im Betrieb. Bringt eine solche Betriebsänderung nachteilige Folgen für die Arbeitnehmer/innen mit sich, so können in Betrieben mit Betriebsrat und mindestens 20 beschäftigten Arbeitnehmer/innen die Nachteilsfolgen der Betriebsänderung über den Abschluss einer „Sozialplan-Betriebsvereinbarung“ (Sozialplan) verhindert, beseitigt oder allenfalls gemindert werden. Solche Sozialpläne können allenfalls auch erzwungen werden.

Termin: 03. Oktober 2019, von 9:00 bis 16:30 Uhr
Ort: Bildungszentrum der AK Wien, 1040 Wien Theresianumgasse 16-18

Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.
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Umkämpfte Technologien – Arbeit im digitalen Wandel

Buchpräsentation: Umkämpfte Technologien. Arbeit im digitalen Wandel.

Bild: VSA-Verlag

am Dienstag, 19. Februar 2019, 18:30 Uhr
in der Buchhandlung des ÖGB-Verlags.

Wer gestaltet technologischen Wandel und wer profitiert davon? In diesem Buch werden gesellschaftlich umkämpfte Prozesse betrachtet, deren Richtung und Ausgang offen ist. Die Autorinnen und Autoren liefern Argumente und Handlungs­optionen für politische und betriebliche Zusammenhänge – denn Arbeit 4.0 heißt auch Arbeitskampf 4.0.

Der Beirat für gesellschafts-, wirtschafts- und umweltpolitische Alternativen (BEIGEWUM) präsentiert sein aktuelles Buch zum technologischen Wandel und seinen Auswirkungen auf Arbeits- und Lebenswelten. In diesem Buch wird Digitalisierung und technologischer Wandel als ein historisch, politisch und gesellschaftlich umkämpfter Prozess verstanden. Die PodiumsteilnehmerInnen werfen einen historischen Blick auf mögliche Handlungs- und Gestaltungsspielräume und diskutieren den digitalen Wandel aus feministischer und verteilungstheoretischer Perspektive.

Am Podium: Weiterlesen

Warnstreiks in der Metallindustrie

Abbruch der KV-Verhandlungen in der metalltechnischen Industrie – Warnstreiks ab Montag

Die Kollektivvertragsverhandlungen mit dem Fachverband der metalltechnischen Industrie (FMTI) blieben auch in der vierten Verhandlungsrunde am 8. November ohne Einigung. „Wir haben nach mittlerweile insgesamt 40 Stunden Verhandlungen mehr Rückschritte als Fortschritte“, fasst PRO-GE Verhandlungsleiter Rainer Wimmer die Situation zusammen. Die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp werden daher wie zuvor schon angekündigt zu gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen greifen. „Ab Montag werden in den Betrieben der metalltechnischen Industrie Warnstreiks durchgeführt“, kündigt Wimmer an.

Erreichte Fortschritte wieder zurückgezogen

Als Grund für das Scheitern der bisherigen Verhandlungen nannte Wimmer, dass u.a. erreichte Fortschritte von Seiten der Arbeitgeber wieder zurückgezogen wurden. Auch die angebotenen Lohnerhöhungen können in Anbetracht der wirtschaftlichen Erfolge der Branche nicht ernst genommen werden, so Wimmer: „Wenn die Auftragsbücher voll sind und die Beschäftigten fleißig arbeiten, ist es nicht wertschätzend, uns hinzuhalten. Wir sehen einfach, dass die Arbeitgeber kein Interesse an seriösen Verhandlungen haben.“

Ausführliche Informationen – GPA-djp KV-INFO NR. 14

VIERTE VERHANDLUNGSRUNDE MIT DEM FACHVERBAND DER METALLTECHNISCHEN INDUSTRIE (FMTI) AM 8.11.2018 IST GESCHEITERT
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NEIN zum 12-Stunden-Tag

Zurück ins 19. Jahrhundert? Nein zum 12-Stunden-Tag!

Wer über Zeit verfügt, herrscht! Wer an den Schrauben der Arbeitszeit dreht bestimmt über Gesundheit, Freizeit und Einkommen der arbeitenden Menschen. Der überwiegende Großteil der Menschen ist auf Erwerbsarbeit angewiesen, um sein Leben absichern und gestalten zu können. Entsprechend wird Arbeitszeit für Geld eingetauscht. Deshalb war es immer das Bestreben der Arbeitnehmerinnen, Arbeitszeit möglichst zu begrenzen, um Zeit für Familie, Sport, Vereinstätigkeiten, Kultur usw. oder einfach nur Muße zu haben. Und gleichzeitig war es den Arbeiterinnen und Arbeitern immer ein Anliegen, für die Zeit, die sie in der Arbeit verbringen, gute Entlohnung zu erhalten. Immer wieder ist es gelungen, Arbeitszeitregelungen und auch Arbeitszeitverkürzungen politisch zu erkämpfen und damit gesetzlich zu verankern.

Grafik: Welt der Arbeit

„Im 18. Jahrhundert griff der Staat mit dem Verbot von Kinderarbeit erstmals regulativ in die Arbeitsverhältnisse seiner Untertanen ein und machte damit die Lohnarbeiter zum Objekt staatlicher Politik. Davon war auch die Arbeitszeit betroffen. 1885 wurde der elfstündige Maximalarbeitstag in Fabriken eingeführt. Es war der Auftakt einer langen Erfolgsgeschichte der Arbeitszeitverkürzung, deren Meilensteine die Einführung der 48-Stunden-Woche 1919, jene der 40-Stunden-Woche 1975 und die stufenweise Ausweitung des Urlaubsanspruches auf fünf Wochen bis 1986 waren.“ (Franz Astleitner: Der Zwölf-Stunden-Arbeitstag – zurück ins 19. Jahrhundert? Wiener Zeitung 20.02.2017.)

Die Bundesregierung hat am 14.6.2018 einen Initiativantrag zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes vorgelegt. Was darin als Arbeitszeitflexibilisierung bezeichnet wird, bedeutet in der betrieblichen Praxis nicht nur die Einführung des 12-Stunden-Tages, sondern bringt für ArbeitnehmerInnen eine Vielzahl von finanziellen und gesundheitsbezogenen Verschlechterungen. „Während bis dato maximal zehn Stunden am Tag gearbeitet werden darf, dürfen künftig auch eine 11. und 12. Stunde (als Überstunde) angeordnet werden. Anstatt 50 Stunden in der Woche, darf der Arbeitgeber 60 Stunden Arbeit verlangen.“ (Susi Haslinger: 12-Stunden-Tag – Mit Vollgas hundert Jahre zurück…, A&W-Blog 15.06.2018.)

Die Märchen der Industriellenvereinigung  Weiterlesen

Der Sozialplan (SE)

Im betrieblichen Alltag kommt es sehr oft zu Änderungen im Betrieb. Bringt eine solche Betriebsänderung nachteilige Folgen für die Arbeitnehmer mit sich, so können in Betrieben mit Betriebsrat und jedenfalls mindestens 20 beschäftigten Arbeitnehmern die Nachteilsfolgen der Betriebsänderung über den Abschluss einer „Sozialplan-Betriebsvereinbarung“ (Sozialplan) verhindert, beseitigt oder allenfalls gemindert werden. Solche Sozialpläne können allenfalls auch erzwungen werden.

Termin: Dienstag, 11.09.2018  von 9:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Bildungszentrum der AK Wien, 1040 Wien Theresianumgasse 16-18

Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.
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