Nachlese: Überblick über die Personalverrechnung 2021

In der Personalverrechnung werden die Löhne und Gehälter abgerechnet. Dabei gibt es viele Aspekte zu beachten, bis letztendlich der fertige Nettobezug errechnet ist, denn die Personalverrechnung umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Betrieb beschäftigten ArbeitnehmerInnen.

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In diesem Webinar lieferte Mag.a Verena Kränkl einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Aspekte der Personalverrechnung und stellte dabei folgende Inhalte in den Vordergrund:

  • Beginn des Dienstverhältnisses, Möglichkeiten und Meldefristen;
  • unterschiedliche Beschäftigungsarten (Angestellte, ArbeiterInnen, Lehrlinge, geringfügige Beschäftigte etc.)
  • Dienstzettel und Dienstvertrag
  • Überblick über die Sozialversicherung und die Lohnsteuer – von brutto zu netto
  • unterschiedliche Lohnarten (Gehalt, Lohn, Sonderzahlungen, diverse Zulagen, Urlaubsersatzleistung etc.)
  • Unterbrechungen von Dienstverhältnissen (Mutterschutz, Karenz etc.)
  • Beendigung von Dienstverhältnissen
  • außerbetriebliche Abgaben

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Überblick über die Personalverrechnung (Doku)

In der Personalverrechnung werden, wie der Name schon treffend beschreibt, die Löhne und Gehälter abgerechnet. Dabei gibt es viele Aspekte zu beachten, bis letztendlich der fertige Nettobezug (= Auszahlungsbetrag an den/die Beschäftigte) errechnet ist, denn die Personalverrechnung umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Betrieb beschäftigten ArbeitnehmerInnen. So sind bei den Abrechnungen folgende Rechtsbereiche zu beachten:

  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Steuerrecht und
  • andere abgabenrechtliche Bestimmungen

In diesem Seminar lieferte Verena Kränkl einen umfassenden Überblick über alle diese Aspekte der Personalverrechnung und diskutierte diese mit den teilnehmenden BetriebsrätInnen.

Wir stellen hier einige wichtige Unterlagen zum Thema sowie die Präsentation der Referentin zum Download zur Verfügung:

Überblick über die Personalverrechnung (Doku)

In der Personalverrechnung werden, wie der Name schon treffend beschreibt, die Löhne und Gehälter abgerechnet. Dabei gibt es viele Aspekte zu beachten, bis letztendlich der fertige Nettobezug (= Auszahlungsbetrag an den/die Beschäftigte) errechnet ist, denn die Personalverrechnung umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Betrieb beschäftigten ArbeitnehmerInnen. So sind bei den Abrechnungen folgende Rechtsbereiche zu beachten:

  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Steuerrecht und
  • andere abgabenrechtliche Bestimmungen

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Überblick über die Personalverrechnung (Doku)

In der Personalverrechnung werden, wie der Name schon treffend beschreibt, die Löhne und Gehälter abgerechnet. Dabei gibt es viele Aspekte zu beachten, bis letztendlich der fertige Nettobezug (= Auszahlungsbetrag an den/die Beschäftigte) errechnet ist, denn die Personalverrechnung umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Betrieb beschäftigten ArbeitnehmerInnen. So sind bei den Abrechnungen folgende Rechtsbereiche zu beachten:

  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Steuerrecht und
  • andere abgabenrechtliche Bestimmungen

Wir bedanken uns bei Verena Kränkl für ihre Unterstützung im Seminar „Überblick über die Personalverrechnung“ sowie bei den teilnehmenden BetriebsrätInnen für ihr Engagement und stellen hier einige Unterlagen zum Thema sowie die Präsentation der Referentin zum Download zur Verfügung: Weiterlesen

„Instrumente für mehr Durchblick und Fairness im Betrieb“ (Doku)

Laut unserer Verfassung sind Frauen und Männer gleich zu behandeln. Somit dürfte es in Österreich keine Einkommensdiskriminierung geben. Frauen und Männer sollten für die gleiche Leistung das gleiche Entgelt bekommen. Das ist aber nicht der Fall. Denn Tatsache ist, dass es nach wie vor einen sehr hohen Einkommensunterschied (21,7%) zwischen Frauen und Männern gibt. Am 1. März 2011 trat eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes in Kraft. Unternehmen sind seitdem verpflichtet, die Löhne und Gehälter ihrer ArbeitnehmerInnen innerbetrieblich im Rahmen eines Einkommensberichtes offen zu legen.

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