Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium

ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen profitieren beide von der österreichischen Regelung zur Bildungskarenz.

  • Dem/Der ArbeitgeberIn entstehen durch die Bildungskarenz keine Kosten, im Gegenteil: bei der Bildungskarenz handelt es sich im Grunde um die Förderung von beruflicher Weiterbildung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung, die der Arbeitgeber im Unternehmensinteresse einsetzen kann.
  • ArbeitnehmerInnen bekommen die Möglichkeit, einige Zeit aus dem Arbeitsalltag auszusteigen und sich weiter zu entwickeln, zum Beispiel in dem sie ein Studium beginnen oder abschließen.

Die Broschüre gibt es hier zum Downloaden Weiterlesen