Mutterschutz für freie Dienstnehmerinnen – jetzt!

MutterschutzEin Drittel der Frauen, die als freie Dienstnehmerinnen über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind, wird jährlich schwanger. Für diese Frauen gilt kein Mutterschutzgesetz – und das obwohl die Häufigkeit, mit der diese Gruppe schwanger wird, aufgrund ihres durchschnittlichen Alters überproportional hoch ist. Das stellt viele Frauen vor große Probleme – dieStandard berichtete bereits im Jahr 2012 unter dem Titel „Teures Gebären für freie Dienstnehmerinnen“ -, denn sie befinden sich in einem vollkommen rechts- und schutzlosen Bereich unserer Arbeitswelt wieder. Das 16-wöchige Beschäftigungsverbot rund um die Geburt und der Kündigungsschutz sind ein essentieller Schutz für schwangere Frauen, der ihre ArbeitgeberInnen und AuftraggeberInnen daran hindert, sie durch Druck zu längerem arbeiten zu zwingen.

Wir fordern daher die Einbeziehung von freien Dienstnehmerinnen in das Mutterschutzgesetz! Unterstütze auch Du diese Forderung und beteilige Dich an unserer Online-Petition!

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